Berlin. Der Historiker und frühere Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, kennt die frühere DDR in- und auswendig. Deshalb kann er vergleichen. Er hat jetzt in einer umfassenden Analyse, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat (https://hubertus-knabe.de/die-renaissance-des-ueberwachungsstaates/), den Verfassungsschutz als Zentrum eines „neuen deutschen Überwachungsstaates“ bezeichnet. Der Dienst habe, so Knabe, in den letzten Jahren einen gravierenden Wandel durchlaufen: unter dem Deckmantel des Bundesverfassungsschutzgesetzes würden längst nicht mehr Terroristen oder Spione überwacht, sondern Bürger, die ihre Meinung in den sozialen Medien äußern. Was früher als „Stammtischparole“ oder harmlose Wutrede galt, stemple heute unbescholtene Bürger zu staatlich registrierten „Verfassungsfeinden“.
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Laut Knabe landen immer mehr Bürger auf einer „Schwarzen Liste“, weil sie angeblich „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgten. Der Verfassungsschutz stufe längst auch Einzelpersonen ohne jede politische Organisation als „Extremisten“ ein – und die Betroffenen erfahren nichts davon: wie in der DDR.
Als Beispiel nennt Knabe die Einordnung des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen als „Rechtsextremisten“. Dessen Bemerkung, „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment“, sei laut Verfassungsschutz „antisemitisch codiert“ gewesen. Auch seine Kritik, „egal, was man wählt, am Ende bekommt man immer grüne Politik“, gelte inzwischen als Angriff auf das Parteiensystem. Solche Deutungen, so Knabe, folgten „methodischer Willkür“. Er schätzt, daß bereits „mehrere zehntausend, womöglich über 100.000“ Bürger in dieser Weise erfaßt seien.
Allein im 1.108 Seiten starken AfD-Gutachten brandmarke der VS über 3000 Äußerungen als „verfassungsfeindlich“ – darunter Kritik an „Kartellparteien“ oder „Systemmedien“. Knabe verweist darauf, daß diese Bewertungen oft auf bloßen Meinungsäußerungen beruhen, die klar vom Grundgesetz gedeckt seien. Der „erzieherische Ton“ erinnere „unfreiwillig an Dokumente der Stasi“.
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Besonders brisant ist in seinen Augen die Begründung der Bundesregierung, wonach bereits die „Verächtlichmachung staatlicher Organe“ verfassungsschutzrelevant sei – fast wortgleich mit dem DDR-Strafparagraphen 220. Knabe sieht darin eine „Gesinnungskontrolle“ im Namen der Demokratie.
Aber: während früher linke Bürgerrechtler den Verfassungsschutz kritisch beobachteten, herrsche heute Schweigen. Der „Kampf gegen Rechts“ habe jede Sensibilität für staatliche Übergriffe verdrängt. Ausgerechnet im Namen der Freiheit, so Knabe, werde diese nun eingeschränkt. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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Das nennt man im offiziellen Sprachgebrauch „Wehrhafte Demokratie.“ Das klingt besser als Überwachung, versuchte Einschüchterung und hinterhältige Schikane durch den Staat. Den Begriff einer „wehrhaften Demokratie“ hätten Mao Ze Dong oder Stalin ebensogut verwenden können. Mit dem Unterschied, dass die ihre Fratze offen zeigten und nicht hinter einer Fassade mit demokratischem Lächeln.