Absurde Bundestags-Geschäftsordnung: Etablierte pöbeln – AfD wird bestraft

27. Oktober 2025
Absurde Bundestags-Geschäftsordnung: Etablierte pöbeln – AfD wird bestraft
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Bundestag hat eine Verschärfung seiner Geschäftsordnung beschlossen, die von der AfD als gezielte Einschränkung ihrer parlamentarischen Rechte kritisiert wird. Die Reform sieht höhere Geldstrafen und strengere Regeln für das Verhalten im Plenum vor.

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Bei „schwerwiegendem Fehlverhalten“ können Abgeordnete künftig mit 2.000 Euro statt bisher 1.000 Euro belangt werden. Bei Wiederholung verdoppelt sich diese Summe auf 4.000 Euro. Drei Ordnungsrufe innerhalb von drei Sitzungswochen lösen ebenfalls eine Geldstrafe aus, drei Rügen in einer Sitzung führen zum sofortigen Ausschluß aus dem Saal.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) verteidigte die Neuregelung mit Leerformeln aus dem Gutmenschen-Wörterbuch: „Wir wollen Orientierung geben in unruhiger Zeit, Verfahren neu fassen, Abläufe präzisieren, mehr Transparenz schaffen und die Kraft einer lebendigen, respektvollen Debatte als Ort des Argumentes und nicht der Provokation stärken.“

Tatsächlich zielt die Neuregelung freilich auch eine Benachteiligung der „Blauen“ ab. AfD-Co-Chefin Alice Weidel beklagt denn auch eine offenkundige Ungleichbehandlung: „Wir sind einer skandalös tendenziösen Sitzungsleitung aus dem Präsidium unterworfen. Ich werde permanent von den Fraktionen der CDU und SPD aus der 1. Reihe angebrüllt, von den Linken aus den hinteren Reihen als Faschistin oder Nazi beleidigt – ohne daß je interveniert würde.“

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Die Statistik gibt Weidel recht und weist eine arg ungleiche Verteilung von Ordnungsmaßnahmen aus: von März bis Oktober 2025 erhielt die AfD 20 von insgesamt 23 Ordnungsrufen im Bundestag, bei 152 Abgeordneten. Die Linke kam bei 64 Mandatsträgern auf drei Rügen. Seit Oktober 2017 verzeichnet die AfD insgesamt 171 Ordnungsmaßnahmen, die Linke 33.

Die AfD, die mit über 10 Millionen Wählern die zweitstärkste Fraktion stellt, sieht in der Reform einen „Vernichtungswillen gegenüber der Opposition“. Hinter Klöckners Ankündigung einer „lebendigen, respektvollen Debatte als Ort des Argumentes und nicht der Provokation“ vermutet die Partei den systematischen Ausschluß von parlamentarischen Mitwirkungsrechten – nicht zu Unrecht. (rk)

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