Die Schweiz auf Linkskurs: Keine Hautfarben-Nennung mehr bei Fahndungen

18. Oktober 2025
Die Schweiz auf Linkskurs: Keine Hautfarben-Nennung mehr bei Fahndungen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern/Zürich. Außen-, aber auch innenpolitisch nähert sich die Schweiz in letzter Zeit verstärkt der EU an. Jetzt hat das eidgenössische Bundesamt für Polizei eine folgenschwere Änderung der Fahndungspraxis verfügt: ab sofort dürfen Polizeibeamte bei der Beschreibung gesuchter Personen keine Hautfarben-Angaben mehr in das Fahndungssystem Ripol eintragen. Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf die offizielle Beschwerde einer ausländischen Behörde.

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Laut Schweizer Medienberichten stößt die Neuregelung in Polizeikreisen auf Widerstand. Die Bundesbehörden zeigen sich jedoch unbeeindruckt. Ein Sprecher erklärte: „Die Hautfarbe als Bestandteil eines Signalements in der Ausschreibung wurde schon einige Zeit reflektiert.“ Tatsächlich sei diese Angabe bereits zuvor kaum genutzt worden und in weniger als einem Prozent der Fahndungseinträge enthalten gewesen.

Hintergrund dieser Maßnahme sind anhaltende Diskussionen über sogenanntes „Racial Profiling“, das Linken auch in der Schweiz ein Dorn im Augen ist. Ein entscheidender Impuls kam von einem Vorfall im Jahr 2021, als ein Schweiz-Kenianer (sic!) am Züricher Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte daraufhin die Schweiz mit der Begründung, die nationalen Gerichte hätten nicht ausreichend geprüft, „ob diskriminierende Gründe die Ursache für die Personenkontrolle gewesen waren.“

Auch in Deutschland gibt es seit langem linke Kritik an vermeintlichem „Racial Profiling“. Berlin reagierte 2020 mit einem nach wie vor umstrittenen „Antidiskriminierungsgesetz“, das die Beweislast umkehrt: seither müssen Polizeibeamte nachweisen, daß keine Diskriminierung vorlag, anstatt daß Betroffene diese beweisen müssen. (mü)

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2 Kommentare

  1. Peter Lüdin sagt:

    So ein Ärger aber auch, wenn die Realität anfängt die eigene ideologische Weltsicht einzuholen…

  2. Bernd Sydow sagt:

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte daraufhin (Eintragung der Hautfarbe des Tatverdächtigen in das polizeiliche Fahndungssystem Ripol) die Schweiz mit der Begründung, die nationalen Gerichte hätten nicht ausreichend geprüft, „ob diskriminierende Gründe die Ursache
    für die Personenkontrolle gewesen waren“. (Artikel, dritter Absatz).
    Aber das ist doch geradezu lächerlich!

    Im Görlitzer Park im Berliner Problembezirk Kreuzberg beherrschen ausschließlich Schwarze in aggressiver Weise den dortigen Drogenhandel. Vor allem Mütter mit ihren kleinen Kindern trauen sich in diesen Park, der eigentlich für die Erholung der Stadtbevölkerung vorgesehen war, nicht mehr hinein. Die Berliner Schutzpolizei (Polizei in Uniform) vermeidet es, konsequent gegen diese schwarzen Drogenhändler vorzugehen, weil sie befürchtet, dann des Rassismus bezichtigt zu werden. (Beweislastumkehr für Polizeibeamte ist so, als würde man sie gegenüber bewaffneten Kriminellen wehrlos machen).

    Dieses Berliner Desaster (eindeutig Staatsversagen) erinnert mich an einen Ausspruch des Reformators Dr.Martin Luther: „Es muß so sein, daß der Lehrer mehr ist als der Schüler und nicht der Schüler mehr als der Lehrer. Wer das in Zweifel zieht, der würde ein „schönes“ Regiment anrichten!“ (sinngemäß).

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