London. Großbritannien galt ehedem als führende Macht bei der Verteidigung der Meinungsfreiheit. Davon ist das Land inzwischen nicht nur Welten, sondern Milchstraßen entfernt. Amtlichen Polizeistatistiken zufolge kam es im Jahr 2023 zu mehr als 12.000 Verhaftungen aufgrund von Äußerungen in den sozialen Medien – dies entspricht durchschnittlich 30 Festnahmen pro Tag. Damit nimmt das Vereinigte Königreich im internationalen Vergleich eine traurige Spitzenstellung ein – und das mit großem Abstand vor als „autoritär“ geltenden Staaten wie Weißrußland (6205 Verhaftungen) oder China (1500 Fälle).
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Auch in Deutschland ist es mit der Meinungsfreiheit nicht mehr weit her – die Bundesrepublik belegt mit 3500 registrierten Verhaftungen den dritten Platz im weltweiten Vergleich, ebenfalls noch weit vor China.
In Großbritannien hat die Zahl der Festnahmen seit 2019, als immerhin bereits ebenfalls 7.734 Personen wegen Online-Posts in Gewahrsam genommen wurden, einen dramatischen Anstieg um 58 Prozent erfahren.
Die rechtliche Grundlage dafür bilden Gesetze, die bewußt vage Formulierungen wie „grob beleidigend“ oder „unanständig“ verwenden. Diese unklaren Rechtsbegriffe führen zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung, da sie von verschiedenen Richtern unterschiedlich interpretiert werden können. Und sie tragen zu einer massiven Verunsicherung der Öffentlichkeit bei.
Stephen Parkinson, Generalstaatsanwalt von England und Wales, bestätigte mittlerweile die Existenz speziell geschulter Polizeieinheiten, die systematisch soziale Medien nach potentiell problematischen Inhalten durchsuchen. Diese Praxis erinnert an staatliche Überwachungsmechanismen, die aus totalitären Systemen und aus George Orwells Roman „1984“ gut bekannt sind.
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Medienberichte dokumentieren besonders abschreckende Einzelfälle, darunter Verhaftungen wegen kritischer Memes zur Pride-Flagge, Haftstrafen für „inkorrekte Information im Netz“ oder die Verfolgung von Äußerungen, die angeblich „Angst und Beunruhigung“ verursachen könnten. Besonders intensiviert wurden die staatlichen Repressionsmaßnahmen nach Protesten gegen eine schwere Straftat, die von einem Nachkommen ruandischer Einwanderer im August 2024 verübt worden war.
Auffällig ist die Diskrepanz zwischen Verhaftungszahlen und Gerichtsverfahren. Während 2015 noch etwa 2.000 Fälle vor Gericht gelangten, waren es 2023 nur noch 1.119 Verurteilungen. Dies deutet darauf hin, daß viele Festnahmen auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage erfolgen und vor Gericht keinen Bestand haben.
Die Entwicklung beschränkt sich nicht auf Großbritannien. Auch in Deutschland werden fortlaufend schärfere Maßnahmen gegen sogenannte „Haßrede“ gefordert – ein Begriff, der zunehmend zur Unterdrückung regierungskritischer Äußerungen instrumentalisiert wird. Exemplarisch steht hierfür die Razzia beim Rentner Stefan Niehoff, nachdem er Robert Habeck online als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.
Die voranschreitende Regelungswut der EU wirft die berechtigte Frage auf, inwieweit derzeit noch legitime Meinungsäußerungen in Zukunft strafbar sein werden. Besonders zynisch erscheint die Entwicklung in Westeuropa, wo Politiker der etablierten Kartellparteien fortwährend die Bedeutung der Meinungsfreiheit betonen, sie praktisch aber immer stärker einschränken. Es geht ihnen ersichtlich nicht um die Bekämpfung von „Haßrede“, sondern um die Unterbindung jedweder Kritik. (mü)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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