Bern. Die Schweiz, ehedem ein Hort der freien Meinungsäußerung, nähert sich mit großen Schritt den EU-Standards an: ein eidgenössischer Bürger muß jetzt für zehn Tage ins Gefängnis, weil er einen Kommentar auf Facebook veröffentlicht hat. Emanuel Brünisholz, von Beruf Blasinstrumentenreparateur, hatte sich in einer Diskussion zu LGBT-Themen zu Wort gemeldet und erklärt: „Wenn man LGBTQI-Personen nach 200 Jahren ausgräbt, wird man nur Männer und Frauen finden, basierend auf ihren Skeletten. Alles andere ist eine geistige Erkrankung, die durch den Lehrplan gefördert wird.“
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Diese Äußerung rief prompt fanatische Gesinnungswächter auf den Plan, die es längst auch in der Schweiz gibt. Gleich mehrere Denunzianten zeigten Brünisholz wegen „öffentlicher Aufstachelung zu Haß“ an, was durch Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuches verboten ist. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1995, das ursprünglich zum Schutz vor Herabwürdigung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion diente, wurde im Jahr 2020 um den Aspekt der „sexuellen Identitäten“ erweitert.
Die Berner Justizbehörden werteten den Facebook-Kommentar als eindeutigen Verstoß gegen diese Bestimmung. Sie befanden, daß Brünisholz damit „die Gruppe der LGBTIQ-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich herabwürdigte, und dies auf eine Weise, die die Menschenwürde verletzt“. Ursprünglich verhängten die Behörden eine Geldstrafe in Höhe von 500 Schweizer Franken (umgerechnet etwa 580 US-Dollar), die bei Nichtzahlung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden sollte.
Nach einem erfolglosen Einspruch vor dem Regionalgericht, das das Urteil bestätigte und eine Zusatzstrafe von 600 Franken verhängte, entschied sich Brünisholz bewußt für die Haft. In den sozialen Netzwerken verkündete er selbst seinen bevorstehendes Strafantritt: „Es passiert. Am 2. Dezember gehe ich für 10 Tage ins Gefängnis!“ (mü)
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