Ludwigshafen. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist die Wahlbeteiligung auf ein historisches Rekordtief von 29,3 Prozent gesunken. Die massenhafte Wahlverweigerung wird unmittelbar auf den Ausschluß des AfD-Kandidaten Joachim Paul zurückgeführt, der im August vom zuständigen Wahlausschuß von der Wahlteilnahme ausgeschlossen worden war. Ihm wurde anhand von Zitaten fehlende Treue zum Grundgesetz unterstellt. Der Wahlausschluß erfolgte auf der Grundlage eines eigens dafür angefertigten Gutachtens des Verfassungsschutzes.
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Der Souverän reagierte auf das Fehlen einer wählbaren Alternative zum etablierten Parteienkartell mit deutlich sichtbarem Desinteresse. Die extrem niedrige Wahlbeteiligung von 29,3 Prozent stellt einen massiven Einbruch dar; bei der letzten Bürgermeisterwahl im Jahr 2017 hatte sie noch – ebenfalls bereits mageren – 60,2 Prozent betragen. Ebenfalls bemerkenswert ist der außergewöhnlich hohe Anteil ungültiger Stimmen von 9,2 Prozent, der weit über dem üblichen Bereich von bis zu 3 Prozent liegt und als weiteres Protestindiz gewertet werden kann.
In die Stichwahl am 12. Oktober ziehen nun Klaus Blettner (CDU/FWG) mit 41,2 Prozent und Jens Peter Gotter (SPD) mit 35,5 Prozent der gültigen Stimmen ein. Der parteilose Martin Wegner erreichte 15,7 Prozent, Michaela Schneider-Wettstein von Volt kam auf 7,6 Prozent. Diese Zahlen besagen aber wenig, weil beispielsweise die 41,2 Prozent des CDU-Kandidaten nur 41,2 Prozent von 29,3 Prozent der gültigen Stimmen sind – das sind gerade einmal 12,07 Prozent. Sollte der CDU-Kandidat bei der Stichwahl mit diesem oder einem ähnlichen Ergebnis Sieger werden, verträte er damit nur etwas mehr als zehn Prozent der Wähler. Die vielbeschworene demokratische Legitimation sieht anders aus.
Joachim Paul, dessen AfD bei der Bundestagswahl mit 24,3 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft in Ludwigshafen geworden war, hat keine Wahlempfehlung für die Stichwahl ausgesprochen. Er kündigte an, seinen juristischen Kampf gegen den Wahlausschluß fortzusetzen. Sollte ihm vor Gericht Recht gegeben werden, müßte die Wahl vollständig wiederholt werden. (rk)
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