Skandal: AfD-Mann Paul endgültig von der OB-Wahl ausgeschlossen

21. September 2025
Skandal: AfD-Mann Paul endgültig von der OB-Wahl ausgeschlossen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ludwigshafen. Das wird im Weißen Haus nicht gut ankommen: der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul darf definitiv nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Dies ist jetzt nach mehreren gerichtlichen Niederlagen rechtskräftig entschieden.

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Anfang August hatte der städtische Wahlausschuß Pauls Bewerbung abgelehnt. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Grundlage war ein vom Innenministerium in Mainz zusammengestelltes Dossier, in dem frühere öffentliche Äußerungen Pauls dokumentiert waren.

Paul reagierte mit scharfer Kritik und sprach von einer „undemokratischen Wahl“. In der Folge strengte er mehrere Verfahren an. Aber sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnten seine Anträge gegen die Nichtzulassung ab.

Auch auf verfassungsrechtlicher Ebene scheiterte er. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wies seine Beschwerde zurück, teilweise als unzulässig, im übrigen als unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht nahm seine Eingabe gar nicht erst an. Die Richter begründeten dies damit, daß Paul sich nicht hinreichend mit den vorangegangenen ablehnenden Urteilen auseinandergesetzt habe. Zudem habe er nicht dargelegt, „gegen welche Rechte und wie die Gerichtsentscheidungen konkret gegen diese verstoßen sollen“.

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Nach Auffassung der Gerichte bleibt Paul nun noch die Möglichkeit, nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einzuleiten. Der Verfassungsgerichtshof betonte gleichzeitig, daß gerichtliche Eingriffe in die Wahlzulassung vor dem Urnengang nur in seltensten Ausnahmefällen möglich seien. Wären derartige Entscheidungen stets im Vorfeld angreifbar, könnte die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erheblich beeinträchtigt werden. „Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung“, heißt es in der Entscheidung.

Paul war erst kürzlich zusammen mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nach Washington gereist, um die Nicht-Wahlzulassung im Weißen Haus mit amerikanischen Regierungsvertretern zur Sprache zu bringen. Die Trump-Administration verfolgt den Umgang deutscher Behörden mit regierungskritischen Stimmen sehr aufmerksam und hat ihn in den letzten Monaten immer wieder kritisiert. (rk)

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