Dresden. Bis zum 30. Juli 2025 wurden im Freistaat Sachsen lediglich 30 positive Bescheide bei 813 gestellten Anträgen auf Entschädigung wegen vermuteter Coronaimpfschäden verschickt. Damit liegt die Anerkennungsquote bei weniger als vier Prozent. Und im ersten Halbjahr 2025 wurden bisher sämtliche Anträge abgelehnt.
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Ein besonders schwerwiegender Fall betrifft einen 46jährigen, der kurz nach einer Impfung mit dem Pfizer-Wirkstoff starb. Seine Familie erhielt den Ablehnungsbescheid erst nach fast drei Jahren und hat inzwischen Widerspruch eingelegt.
Die Zahlen wurden durch eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten André Wendt bekannt, der die Linie der sächsischen Behörden scharf kritisiert. Wendt erinnerte daran, daß Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) die Impfung ehedem als „Akt der Solidarität und Nächstenliebe“ beworben hatte. „Im Grunde genommen warf er damit den Ungeimpften ein unchristliches Verhalten vor“, so der Abgeordnete.
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Wendt erinnerte außerdem an die besonderen Umstände der Impfkampagne: „Es wurde (…) ein enormer Druck auf die Bevölkerung ausgeübt, obwohl es sich um bedingt zugelassene Impfstoffe handelte, die zudem keinen Fremdschutz boten“. Angesichts dieser Tatsachen könne er es „absolut nicht nachvollziehen“, warum selbst in Todesfällen keine großzügigere Handhabung erfolge.
Wendt kündigte an, sich weiter für die Betroffenen einzusetzen und die Aufarbeitung voranzutreiben. „Nichts darf unter den Tisch gekehrt werden.“ (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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