Zweiklassenjustiz: Syrer droht Deutschen mit Tötung – straffrei

30. August 2025
Zweiklassenjustiz: Syrer droht Deutschen mit Tötung – straffrei
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Koblenz. Ein 46jähriger Syrer aus der Region Koblenz hat im Januar 2024 eine E-Mail an über hundert Empfänger, darunter in- und ausländische Behörden, verschickt, in der er Deutsche als „Tiere“ beschimpfte, weil sie Schweinefleisch verzehren und Alkohol trinken. Zudem lehnte er das Grundgesetz mit der Begründung ab, es widerspreche dem Islam. In besonders drastischen Passagen forderte er, daß homosexuelle und transsexuelle Menschen lebendig verbrannt werden müßten. Die Nachricht gipfelte in einer unverhohlenen Drohung: er kündigte an, Deutsche töten zu wollen, falls das Grundgesetz nicht abgeschafft und der Islam als alleinige Wahrheit anerkannt werde. Wie Medien berichteten, waren auch weitere Schreiben des Mannes Gegenstand der Ermittlungen; in einer E-Mail verherrlichte er beispielsweise den Attentäter von Magdeburg, der im Dezember 2024 auf einem Weihnachtsmarkt sechs Menschen tötete und Hunderte verletzte.

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Das Verfahren, das jetzt vor dem Landgericht Koblenz stattfand, endete als Farce – aber nicht überraschend: Gutachter waren zu dem Schluß gelangt, daß der Mann an paranoider Schizophrenie leide und daher schuldunfähig sei. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach ihn frei. Die Richterin äußerte zwar, der Inhalt der Mail sei „widerlich“ und scheußlich, doch sehe die Kammer keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für zukünftige Gewalttaten durch den Syrer. „Und wir sperren auch niemanden weg, nur weil er nervt oder Ärger macht“, fügte die Richterin hinzu. Die Strafkammer lehnte sogar eine Unterbringung in der Psychiatrie ab und verfügte stattdessen, daß der Mann für seine einstweilige Unterbringung zu entschädigen sei. Die Verfahrenskosten sowie die Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse. Der Syrer verließ den Gerichtssaal als freier Mann; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Entscheidung stößt auf scharfe Kritik. Jan Bollinger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, erklärte: „Diese Entscheidung sorgt bei vielen Bürgern für Kopfschütteln und läßt sie die Verhältnismäßigkeit der deutschen Justiz hinterfragen: während schwere Hetze und Gewaltandrohungen straflos bleiben, müssen Bürger bei verbalen Schmähungen von Politikern (‚Schwachkopf‘) mit Hausdurchsuchungen und hohen Geldstrafen rechnen.“ Bollinger betonte, daß in Deutschland Grundrechte, Grundgesetz und Menschenwürde unverrückbare Werte seien. Ausländer müßten diese Ordnung respektieren oder die Konsequenzen tragen. „Wer unsere Werte, unser Land und unsere Bürger derartig verhöhnt und bedroht, darf nicht in unserem Land bleiben“, so Bollinger. (rk)

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