Die nächste „Pandemie“ kommt bestimmt: Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus

22. August 2025
Die nächste „Pandemie“ kommt bestimmt: Neues deutsches WHO-Gesetz hebelt Grundrechte aus
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, schafft der bundesdeutsche Gesetzgeber derzeit die Voraussetzungen dafür, im nächsten „Pandemie“-Fall drastische Einschränkungen der Grundrechte verhängen zu können. Aufhänger dafür ist die Umsetzung der neuen, geänderten WHO-Gesundheitsrichtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dazu hat die Bundesregierung inzwischen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Kritiker warnen vor einer schleichenden Entmachtung des Staates zugunsten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

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Während Länder wie die USA, Italien, Israel und teilweise Österreich Einspruch gegen die neuen Regeln erhoben haben, agiert Deutschland als treibende Kraft – und verabschiedete das entsprechende Gesetz noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist.

Anders als der umstrittene Pandemievertrag erfordern die IGV-Änderungen eine nationale Ratifizierung. Deutschland ist hier bereits weit vorangeschritten, ohne daß die Öffentlichkeit davon Notiz genommen hätte. Der Entwurf, den das Kabinett am 16. Juli beschloß, enthält brisante Passagen. So heißt es in Artikel 2 wörtlich:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

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Zwar wird dies formal mit Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes begründet, doch die Tragweite ist enorm: die körperliche Unversehrtheit könnte künftig leichter beschnitten werden – etwa durch Zwangsimpfungen oder andere medizinische Maßnahmen.

Die Bundesregierung versucht, die Bedeutung der Änderungen herunterzuspielen. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, die IGV würden lediglich „im deutschen Recht verankert“, wobei „die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz davon unberührt“ blieben. Doch dieser Darstellung wird widersprochen. Die unabhängige „Initiative für Grundrechte und Rechtsstaat“ bezeichnet diese Aussage als „mindestens irreführend“ und betont: „Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.“

Hinzu kommt der neue Begriff der „pandemischen Notlage“, den die WHO künftig eigenständig ausrufen kann. Der WHO-Generaldirektor erhält damit die Befugnis, zeitlich befristete Empfehlungen auszusprechen – etwa zu Impfnachweisen, Quarantänen oder Einreisebeschränkungen. Die „Initiative für Grundrechte“ warnt:

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„Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsereignissen die WHO zu informieren und entsprechende, von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, ´Labordiagnostikkapazitäten´ bereit zu halten sowie ´Desinformation´ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bemüht sich hingegen, alles in einem betont harmlosen Licht erscheinen zu lassen: „Die Weltgemeinschaft muß sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage.“

Doch schon die Einleitung des Gesetzentwurfs spricht eine andere Sprache: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Auf die Frage nach Alternativen heißt es unmißverständlich: „Keine.“

Die Bundesregierung weiß demnach sehr wohl, daß es sich um eine „umfassende und grundlegende“ Änderung handelt. Nun liegt es an Bundestag und Bundesrat, ob Deutschland künftig einen Teil seiner Souveränität an die WHO abgibt – und damit essentielle Grundrechte zur Disposition stellt. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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