Luxemburg/Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg schießt wieder einmal Störfeuer – und sabotiert die deutsche Asylpolitik. Konkret geht es um die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten. Der EuGH hatte in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, daß nicht nur die Mehrheitsbevölkerung, sondern alle Gruppen – einschließlich sexueller Minderheiten – dort sicher leben müßten, damit ein Land als sicherer Herkunftsstaat gelten könne.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Mehrere Grünen-Politiker fordern nun prompt eine Streichung zahlreicher Länder von der Liste, insbesondere mit Verweis auf die Gefährdung sexueller Minderheiten. „Es ist das Mindeste, was die Bundesregierung tun kann, das Urteil ernst zu nehmen und die aktuelle Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen“, erklärte Erik Marquardt, Chef der Europadelegation der deutschen Grünen, gegenüber dem „Focus“.
Marquardt verwies konkret auf Algerien, Marokko und Tunesien, wo Homosexuelle verfolgt würden.
Tatsächlich hat die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erhebliche Auswirkungen auf Asylverfahren: Anträge von Personen aus diesen Ländern werden meist beschleunigt bearbeitet und häufig abgelehnt, es sei denn, es liegt ein individueller Gefährdungsnachweis vor. Auch Abschiebungen gestalten sich in solchen Fällen deutlich einfacher. Doch diese Praxis könnte sich nun ändern.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Neben Marquardt äußerte sich auch Max Lucks, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisch. Er bezeichnete das EuGH-Urteil als „Warnschuß für die Bundesregierung“ und forderte, die Einstufung für Moldawien und Georgien zurückzunehmen.
Erst im Juni hatte die Bundesregierung beschlossen, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Das EuGH-Urteil, das im Zusammenhang mit in Italien gestellten Asylverfahren in Albanien erging, könnte diese Pläne nun durchkreuzen und Abschiebungen in den kommenden Jahren deutlich erschweren. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst ein Gesetz erlassen, welches Abschiebungen aus Deutschland erheblich erschweren wird. Dieses EuGH-Urteil beweist einmal mehr, daß die Institutionen der Europäischen Union nicht die Interessen ihrer Bürger im Sinn haben, sondern die Interessen von Lobbygruppen und NGOs vertreten.
Gab es in der Vergangenheit als Union überhaupt irgendeine Maßnahme der EU-Kommission mit ihrem riesigen Beamtenapparat (Stichwort: Bürokratie), die zum Wohle der Mitgliedsvölker und ihrer Bürger war? Nun, mir fällt keine ein! Und die verschärften Sanktionen gegen Rußland – ob sie berechtigt sind, darüber kann man streiten, denn die Ukraine ist am Krieg nicht ganz unschuldig, und würde sie die Waffen strecken, wäre der Krieg vorbei! – haben sich für die russische Volkswirtschaft als weitgehend wirkungslos erwiesen, aber sie verursachen vor allem für Deutschlands Wirtschaft und Industrie erheblichen Schaden. Nicht wenige deutsche Firmen haben die guten wirtschaftlichen Beziehungen zu Rußland, die es früher gab, wieder reaktiviert – was freilich der Merz-Regierung gar nicht gefallen dürfte. Bundesaußenminister Wadephul sagte jüngst in einem Interview sinngemäß „Rußland wird für alle Zeiten unser Feind sein“.(Kommentar überflüssig).
Alles in allem bringt die Mitgliedschaft in der EU für Deutschland deutlich mehr Nachteile als Vorteile, was aber nicht sein muß!
Deshalb meine Forderung: „Raus aus der EU und rein in die nationale Selbstbestimmung!“