Altparteien-Willkür statt Demokratie: Rechte dürfen nicht an OB-Wahl teilnehmen

11. August 2025
Altparteien-Willkür statt Demokratie: Rechte dürfen nicht an OB-Wahl teilnehmen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ludwigshafen/Leverkusen. Glatter Fall von Diskriminierung: der Ludwigshafener Wahlausschuß hat jetzt mit 6:1 Stimmen den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit angeblichen Zweifeln an seiner Verfassungstreue, obwohl Paul erst Anfang des Jahres problemlos als Landratskandidat im Rhein-Pfalz-Kreis zugelassen worden war. Wahlleiterin Jutta Steinruck stützt ihre Entscheidung auf ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das Pauls Kontakte zu Martin Sellner von der Identitären Bewegung sowie Äußerungen zum „Bevölkerungsaustausch“ im Stadtteil Hemshof anführte.

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Der Wahlausschluß ist ein Affront an die Adresse des Souveräns, denn bei der Bundestagswahl war die AfD in Ludwigshafen mit 24,3 Prozent zweitstärkste Kraft geworden. Die Begründung des Wahlausschusses steht denn auch auf tönernen Füßen: weder liegt ein gerichtliches Urteil vor, das Paul die Verfassungstreue abspricht, noch wurde ihm das passive Wahlrecht entzogen.

Der Fall ist kein Einzelfall. In Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich Markus Beisicht vom „Aufbruch Leverkusen“ vom ebenfalls ausschließlich mit Vertretern der etablierten Parteien besetzten Landeswahlausschuß einstimmig von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Als Begründung hieß es, es bestünden Zweifel, ob Beisicht „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintrete. Auch hier war Grundlage der Entscheidung der Verfassungsschutzbericht, der Beisicht als „langjährigen Rechtsextremisten“ ausweist und ihm antiislamische, antiisraelische und prorussische Positionen vorwirft. Beisicht sprach von einem „Angriff gegen die Demokratie“ und kündigte juristische Schritte an.

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Die zunehmende Tendenz, unliebsame politische Konkurrenz mittels Verfassungsschutzgutachten von der Wahl fernzuhalten, ist dreist, fügt sich aber ins Bild: schon im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf Pläne für einen weitergehenden Entzug des passiven Wahlrechts bei „Volksverhetzung“ geeinigt – ein Instrument, das leicht zum politischen Kampfmittel werden könnte. (rk)

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