„Querdenker“-Gründer Ballweg freigesprochen: Neun Monate U-Haft wegen nichts?

9. August 2025
„Querdenker“-Gründer Ballweg freigesprochen: Neun Monate U-Haft wegen nichts?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag ein denkwürdiges Urteil im Verfahren gegen Michael Ballweg gefällt. Der Gründer der „Querdenken“-Bewegung wurde vom Vorwurf des versuchten Betrugs in 9.450 Fällen freigesprochen. Aber ganz ohne Verurteilung wollte ihn das Gericht nicht von dannen ziehen lassen – Ballweg kassierte ein geringes Resturteil wegen Steuerhinterziehung im Fall eines  „kleineren Restbetrags“, beließ es aber ansonsten bei einer Verwarnung.

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Der Freispruch zweiter Klasse steht in auffälligem Kontrast zum enormen Justizaufwand, der in diesem Verfahren betrieben wurde. Ballweg hatte neun Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart Fluchtgefahr unterstellt hatte – eine Einschätzung, die sich im nachhinein als überzogen erwies. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich schwere Vorwürfe erhoben und die Veruntreuung von 575.000 Euro Spendengeldern unterstellt. Im November 2022 reduzierte sie die Anklage zwar auf versuchten Betrug und Geldwäsche, forderte aber immer noch drei Jahre Haft und die Rückzahlung von 548.000 Euro.

Doch die Beweislage erwies sich als äußerst dünn. Wie ein Gerichtssprecher bereits im März feststellte: „Der Tatnachweis, der Angeklagte habe in 9450 Fällen versucht zu betrügen, ist voraussichtlich nicht zu erbringen.“ Auch der Steuervorwurf betraf letztlich nur den verschwindend geringfügigen Betrag von 20 (in Zahlen: zwanzig) Euro. Und: kein einziger der angeblich betrogenen Spender hatte sich gemeldet – was die Anklage grundsätzlich in Zweifel zieht.

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Ballweg selbst sieht sich als Opfer einer politischen Intrige. Das erscheint nicht aus der Luft gegriffen, wenn man die Umstände seines Prozesses betrachtet: als einer der prominentesten Kritiker der Corona-Maßnahmen hatte Ballweg früh auf die unverhältnismäßigen Folgen der Lockdowns hingewiesen – eine Position, die inzwischen von vielen Experten geteilt wird. Die besondere Härte, mit der gegen ihn vorgegangen wurde – neun Monate Untersuchungshaft bei letztlich minimalen Vergehen – legt den Verdacht nahe, daß hier tatsächlich ein Exempel statuiert werden sollte.

Der „Fall Ballweg“ ist damit noch nicht ausgestanden. Zum einen steht nun die Rechtmäßigkeit der langen Untersuchungshaft in Frage, was möglicherweise zu hohen Entschädigungszahlungen führen wird. Zum anderen legt der Prozeß einmal mehr die Annahme nahe, daß die Justiz in politisch sensiblen Fällen mit zweierlei Maß mißt, mit anderen Worten: daß es um den bundesdeutschen Rechtsstaat nicht zum besten bestellt ist. Auch im Ausland drängt sich diese Wahrnehmung auf. Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) kommentiert: „Der Verdacht, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Ballweg seien politisch motiviert, hat dem Ruf des Rechtsstaats in Deutschland bereits während des Prozesses geschadet.“ (rk)

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