Berlin. Die von Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) angestrebte Migrationswende kommt nicht in die Gänge. Die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen, mußte sein Ministerium jetzt auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger mitteilen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verlängert. Demnach benötigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) von Januar bis Juli durchschnittlich 13,1 Monate für eine Entscheidung – 2024 lag diese Zeitspanne noch bei 8,7 Monaten. Grund dafür ist vor allem der anhaltende Entscheidungsstopp für syrische Geflüchtete, wodurch 52.117 Anträge unbearbeitet blieben, teils seit inzwischen über elf Monaten.
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Dagegen werden sogenannte Dublin-Verfahren, in denen die Zuständigkeit anderer EU-Länder geprüft wird, mit durchschnittlich 2,5 Monaten etwas schneller abgeschlossen als 2024 (2,8 Monate). Auch die Verwaltungsgerichte entscheiden über Asylklagen mit 15 Monaten etwas zügiger als im Vorjahr (16,6 Monate).
Mit Stand vom Juni 2025 sind bei deutschen Behörden insgesamt 146.688 Asylverfahren anhängig. Das heißt, sie sind weder entschieden noch anderweitig abgeschlossen worden. Clara Bünger, innen- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, nahm die Antwort aus dem Dobrindt-Ministerium zum Anlaß für Kritik und forderte insbesondere, den weitgehenden Entscheidungsstopp für Migranten aus Syrien aufzugeben. „Über einjährige Asylverfahren sind untragbar, die Menschen müssen ankommen können“, behauptete sie. Warum die Menschen partout in Deutschland „ankommen“ müssen, ließ sie offen. (tw)
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Es hat sich im Ausland längst herumgesprochen, daß Deutschland ein Asylbewerber-Paradies ist. Ein jeder, der hierzulande einen Antrag auf Asyl stellt, hat während der Zeit der Antragsprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anspruch auf die nicht gerade geringen Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wobei diese Zeit durchaus mehr als ein Jahr umfassen kann. Und wenn das BAMF nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß der Antragsteller keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland hat, ist nicht etwa Schluß mit den Geldzahlungen. Erhebt der abgelehnte Asylbewerber gegen die BAMF-Entscheidung Klage vor einem Verwaltungsgericht, geht es mit dem Geldsegen weiter – und das alles auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.
Man fragt sich, wieso Asylbewerber, deren Asylantrag (noch) nicht positiv beschieden wurde, überhaupt staatliche Geldleistungen erhalten. Dieses Asylbewerberleistungsgesetz übt nämlich eine geradezu magische Wirkung aus, unbedingt in Deutschland Asyl zu beantragen. Aber kein Asylbewerber müßte, wenn er nur Sachleistungen bekäme, darunter leiden. Im übrigen bliebe ihm ja auf jeden Fall ein Dach über dem Kopf, im Winter ein geheizter Raum (zusammen mit mehreren) und die Gesundheitsfürsorge erhalten.
Es geht meiner Meinung nach darum, den Anreiz für Asylbegehrende zu minimieren, nach Deutschland zu kommen. Das würde deren Menschenwürde nach Art.1/1 GG jedenfalls nicht antasten, aber ganz im Interesse unserer autochthonen Bürger sein!