Eifrige Denunzianten: Meldungen wegen „Haß“beiträgen explodieren

25. Juli 2025
Eifrige Denunzianten: Meldungen wegen „Haß“beiträgen explodieren
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Schwerin. Die ausufernde Repression gegen Andersdenkende in Deutschland verstört auch das Ausland zusehends. Nicht nur US-Vizepräsident J.D. Vance kritisierte die zunehmende Gesinnungsgängelei in der Bundesrepublik mehr als einmal. Auch Paul Ronzheimer von der „Bild“-Zeitung mußte sich bei seinem Tucker-Interview dieser Tage die Verfolgungspraxis deutscher Behörden unter die Nase reiben lassen.

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Die Kritik ist berechtigt. Aktuelle Zahlen gibt es jetzt aus Mecklenburg-Vorpommern. Eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Schmidt in Mecklenburg-Vorpommern hat ergeben, daß die Zahl der durch die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ des BKA gemeldeten „Haß“beiträge seit 2022 drastisch gestiegen ist. Wurden im ersten Jahr nach Einrichtung der Meldestelle am 1. Februar 2022 noch 57 Fälle registriert, schnellte diese Zahl schon 2023 auf 207 und im Folgejahr auf 299 Meldungen hoch. Für das laufende Jahr 2025 liegen bereits 155 Meldungen vor.

Die gemeldeten Inhalte fallen unter verschiedene Straftatbestände, darunter „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sowie die sogenannte „Politikerbeleidigung“ (§ 188 StGB). Von den insgesamt 718 Meldungen seit Bestehen der ZMI entfielen 47 Prozent auf § 86a StGB, 26 Prozent auf § 130 StGB und 15 Prozent auf § 188 StGB. Lediglich in vier Fällen konnte keine Strafbarkeit festgestellt werden.

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Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg bei den Meldungen wegen „Politikerbeleidigung“: während 2022 sechs Fälle gemeldet wurden, waren es 2023 bereits elf und 2024 sogar 45. Für 2025 wurden bislang 47 entsprechende Meldungen registriert – mehr als im gesamten Vorjahr.

Die meisten Meldungen stammen von der einschlägig bekannten Plattform „Respect“, die mit 406 Fällen für mehr als die Hälfte aller Hinweise verantwortlich zeichnet. Das Hessen Cyber Competence Center meldete 124 Fälle, „Hessen gegen Hetze“ 88. Die Landesmedienanstalten steuerten 71 Meldungen bei, während das BKA selbst 15 und die Generalstaatsanwaltschaft München drei Fälle meldete. Die Landesregierung betont in ihrer Antwort, daß sich „in jedem Fall polizeiliche Ermittlungen“ an die Meldungen anschließen.

Auf Nachfrage nach konkreten Ermittlungsergebnissen – etwa eingesetzten Zwangsmitteln oder Verurteilungen – verweigert die Landesregierung jedoch eine Antwort. Zur Begründung heißt es, eine Prüfung aller 718 Fälle würde selbst „bei optimistischer Zeitplanung über 20 Arbeitstage in der Landespolizei“ beanspruchen. Da kleine Anfragen unverzüglich beantwortet werden müßten, sei eine detaillierte Auskunft mit dem Gesetz „nicht zu vereinbaren“. (rk)

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