Karlsruhe/Weimar. Der Weimarer Amtsrichter Siegfried Dettmar ist bis heute unvergessen. Während der Corona-„Pandemie“ wollte er Maskenpflicht kippen und damit vor allem schulpflichtigen Kindern ihr Leben erleichtern. Schon damals war der gesundheitliche Nutzen des sogenannten „Nasen-Mund-Schutzes“ umstritten. Für seinen Einsatz landete Dettmar selbst vor Gericht – und zog im bundesdeutschen „Rechtsstaat“ den Kürzeren.
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Er hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben. Nach der Klage einer Weimarer Mutter, deren Kinder (8, 14) wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit litten, verbot der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Doch das Thüringer Oberlandesgericht kassierte die Entscheidung. Begründung: Dettmar war für das Verfahren nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung. Dadurch verlor Dettmar auch seinen Beamtenstatus und die damit verbundene Altersversorgung.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Aber Dettmar wollte nicht aufgeben – und zog weiter vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kassierte er nun die letzte Niederlage. Die Richter erklärten seine Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, daß seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).
Für die Masken- und Testplicht an schulpflichtigen Kindern gab es schon während der „Pandemie“ keine medizinische Notwendigkeit. Den zuständigen Fachbehörden und „Experten“ war dies bekannt. Der vorrangige Schutz des Kindeswohls, der nach Bundesgesetz geregelt ist, hätte demnach nicht durch Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen müssen, sondern durch Richter und Richterinnen, die die rein politisch motivierten Corona-Maßnahmen hätten stoppen müssen.
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Politisch abhängige Staatsanwaltschaften verschließen aber bis heute die Augen davor, daß eingeschüchterte und manipulierte Pädagogen, Verbände, Politiker, Ärzte und Eltern damals fast vollständig darin versagt haben, sich schützend vor die Kinder zu stellen. Es wäre die Aufgabe spätestens der Karlsruher Richter gewesen, diesen leicht zu erkennenden Sachverhalt zu ermitteln und ihrem Urteilsspruch zugrunde zu legen.
Richter Dettmar lieferte bereits mit seinem „Weimar-Urteil“ die Faktengrundlage für alle Richter und Staatsanwälte, die erkenntlich machte, daß die Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen Unrecht waren. Doch die Staatsanwaltschaften blieben stumm.
Dettmars Verteidiger erklärte in einer ersten Stellungnahme zum Karlsruher Richterspruch: „Jeder kann sich selber ein Bild davon machen, ob das künstliche Halbdunkel, in das sowohl das Landgericht Erfurt als auch der 2. Senat des Bundesgerichtshofs den Rechtsbeugungsvorwurf gegen Herrn Dettmar gehüllt haben, durch die Verfassungsbeschwerde aufgehellt wurde oder nicht. Jeder mag sich davon überzeugen, ob hier ein Anwaltsfehler vorliegt oder ob der Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats eine Konzession an das politische Umfeld seiner Entscheidung ist. Die besonnene Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat uns 2021, während des Versuchs einer bloß bürokratischen Bewältigung der Pandemie, gefehlt. Sie fehlt auch jetzt.“ (rk)
Pixabay/Gemeinfrei
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