Orbán macht klar Schiff: Doppelstaatlern kann Staatsbürgerschaft entzogen werden

19. Juni 2025
Orbán macht klar Schiff: Doppelstaatlern kann Staatsbürgerschaft entzogen werden
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Während hierzulande infolge des immer weiter aufgeweichten Staatsbürgerschaftsrechts die Zahl der Doppelstaatler förmlich explodiert, geht Ungarn unter Präsident Orbán den umgekehrten Weg: mit den Stimmen des rechtsnationalen Regierungsblocks unter Führung von Orbáns Fidesz-Partei hat das Budapester Parlament jetzt ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Doppelstaatlern unter bestimmten Bedingungen die ungarische Staatsangehörigkeit vorübergehend zu entziehen.

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Die Regelung, die auf der Parlamentswebseite veröffentlicht wurde, sieht vor, daß die Regierung die Staatsbürgerschaft aufheben kann, wenn eine Person „ein Verhalten an den Tag legt, das die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die nationale Sicherheit Ungarns gefährdet“. Dies gilt auch, wenn jemand „im Interesse einer fremden Macht oder Organisation tätig ist“ oder deren Ziele verfolgt.

Allerdings betrifft die Maßnahme nur Personen, die neben der ungarischen noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen – jedoch keine eines EU-Landes, Norwegens, Islands, der Schweiz oder Liechtensteins. Der Entzug ist zudem auf maximal zehn Jahre befristet. Das ist ungewöhnlich ist, da Staaten normalerweise entweder dauerhafte Aberkennungen vorsehen oder freiwilligen Verzicht ermöglichen.

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Konkret könnte das Gesetz etwa ungarisch-amerikanische Doppelstaatler treffen, die sich in regierungskritischen NGO´s engagieren oder diese leiten. Wird ihnen die ungarische Staatsbürgerschaft entzogen, droht ihnen die Ausweisung – ein Schritt, der gegen rein ungarische Staatsangehörige nicht möglich ist. (mü)

Bild von lmaresz auf Pixabay

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