Dresden. Nach einem Beschluß des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Nennung von Vornamen „deutscher“ Tatverdächtiger in parlamentarischen Anfragen für zulässig erklärt, fordert nun auch die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine entsprechende Transparenz. Der Abgeordnete Sebastian Wippel, der bereits mehrfach Kleine Anfragen zur Herkunft jugendlicher Straftäter gestellt hatte, sieht sich durch das Urteil bestärkt. Bislang wurden seine Anfragen von der sächsischen Staatsregierung unter Verweis auf den Datenschutz nur unvollständig beantwortet.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Das Berliner Gericht hatte entschieden, daß die Weigerung des Senats, Vornamen von Tatverdächtigen preiszugeben, das parlamentarische Fragerecht unzulässig beschneide. Die Richter betonten, daß die Regierung Auskünfte grundsätzlich vollständig erteilen müsse, sofern keine zwingenden Datenschutzinteressen dagegensprächen. Wippel sieht darin einen klaren Präzedenzfall: „Ebenso wie in Berlin ist das parlamentarische Fragerecht auch in Sachsen in der Verfassung verankert.“
Anfang des Jahres hatte der AfD-Politiker vom CDU-geführten sächsischen Innenministerium Auskünfte über die Herkunft und Vornamen mutmaßlicher Straftäter verlangt – doch die Staatsregierung lehnte dies ab. Wippel hält diese Begründung für vorgeschoben: „Da sogar in Polizeimeldungen und der Presse regelmäßig die Vornamen erwähnt werden, kann sich Innenminister Schuster nicht einfach hinter dem Datenschutz verstecken.“ Die AfD sieht in der Namensnennung eine notwendige Information, um mögliche Migrationshintergründe von Tatverdächtigen in Erfahrung zu bringen. (rk)
Image by Michal Renčo from Pixabay
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
ok…