Graz. In der steirischen Landeshauptstadt Graz sorgt die erneute illegale Errichtung eines Roma-Wohnwagenlagers für erheblichen Unmut. Eine Roma-Gruppe hat demnach vor etwa einer Woche zunächst ein Gelände im Bezirk Puntigam besetzt, um dann am Wochenende auf eine Grünfläche im Bezirk Andritz umzuziehen. Das nun genutzte Areal liegt nicht nur in einem Wasserschutzgebiet, sondern grenzt unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Weinzödl. „Ich konnte selbst sehen, wie Menschen in der Wiese und auf der Murböschung im Vogelschutzgebiet ihre Notdurft verrichteten“, schildert ein Anwohner die Zustände. Zudem sei bereits nach einer Nacht Müll auf der Fläche verstreut gewesen.
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Auf dem als Sportfläche ausgewiesenen Areal sollte eigentlich in Kürze ein städtischer Brunnen entstehen. FPÖ-Bezirksrat Andreas Mautner warnt vor den Konsequenzen der jüngsten Entwicklung: „Die illegale Ansiedlung dieses Camps stellt eine ernsthafte Gefahr für das Grazer Grundwasser und somit für die Trinkwasserversorgung dar.“ Aus Erfahrung wisse man, „daß immer sehr viel Müll zurückbleibt und auch gelegentlich Schadstoffe der Wohnwägen oder die Überreste der Sanitäreinrichtungen in die Umwelt solcher Roma-Camps gelangen“.
Die Polizei zeigt sich zwar informiert, aber handlungsunfähig: „Die Thematik ist uns natürlich bekannt, aber das läuft auf dem zivilrechtlichen Weg.“ Nur bei strafrechtlichen Vergehen wie Lärmbeschwerden könne eingegriffen werden. Selbst Hausfriedensbruch lasse sich nur verfolgen, wenn der unbefugte Zutritt nachgewiesen werde.
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Die FPÖ spricht von einem weiteren Höhepunkt in einer Serie ähnlicher Vorfälle in Graz. Parteichef Axel Kassegger übt scharfe Kritik: die Roma-Wohnwagensiedlungen träten nicht nur die Gesetze mit Füßen, „sondern [stehen] scheinbar auch noch über diesen (…), selbst wenn es um den Schutz der Umwelt und des Grundwassers geht“. Dies sei „schlichtweg ein Armutszeugnis, welches nicht hinnehmbar ist“. Kassegger fordert die Stadtregierung zum sofortigen Handeln auf, „um in Zukunft vor weiterer Gefährdung durch solche Gruppierungen zu schützen“. (mü)
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Das ist sehr einfach zu regeln. Ziehenden Gaunern und anderweitigen reiselustigen Wohnmobilienbesitzer nur an ausgezeichneten Bereichen für 24 Stunden Standrecht gewähren. Alle anderen Aufenthalte nur für 6 Stdn. Privatgelände zu besetzen ist als Straftat sofort zu ahnden; widerrechtlich parkende Gefährte sind abzuschleppen und zu verwahren. Auslösung und Weiterfahrt erst nach Gebühr und Reinigungskosten des Geländes.