Kontraproduktive Menschenrechtskonvention: EU-Staaten fordern Überprüfung

26. Mai 2025
Kontraproduktive Menschenrechtskonvention: EU-Staaten fordern Überprüfung
International
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Foto: Symbolbild

Rom/Kopenhagen. Die europäische Zuwanderungspolitik ist ein Trauerspiel ohne Ende. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf, endlich einen Ausweg aus dem Dilemma zu finden: mehrere EU-Länder, darunter Italien, Dänemark, Polen, Österreich, Belgien sowie die baltischen Staaten, haben sich für eine grundlegende Diskussion über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgesprochen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Offenen Brief, initiiert vom Büro der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, fordern die Unterzeichner „eine neue und offene Diskussion über die Auslegung“ der Konvention. Das Schreiben folgte auf ein Treffen zwischen Meloni und der dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen in Rom – beide Regierungschefinnen stehen für eine restriktive Zuwanderungspolitik.

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„Wir müssen das richtige Gleichgewicht wiederherstellen“, heißt es in der Erklärung. Die Länder sehen die Notwendigkeit, „eine Diskussion darüber zu führen, wie die internationalen Konventionen den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden“. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Unterzeichnerstaaten werfen dem Gericht vor, in einigen Fällen den „Geltungsbereich der Konvention zu weit ausgedehnt“ und damit die Handlungsfähigkeit der EU-Mitgliedsländer eingeschränkt zu haben.

Konkret beziehen sich die Kritiker auf jüngste Urteile des EGMR, die Lettland, Litauen und Polen die Behandlung von Migranten vorwerfen. Dänemark wurde aufgefordert, seine restriktiven Regelungen zur Familienzusammenführung zu lockern, während Italien mehrfach generell wegen seiner Migrationspolitik verurteilt wurde. „In einigen Fällen ist unsere Fähigkeit eingeschränkt worden, politische Entscheidungen in unseren eigenen Demokratien zu treffen“, monieren die Unterzeichner.

Bereits beim EU-Gipfel im Oktober 2024 hatten die Staats- und Regierungschefs „dringend“ neue Abschieberegeln gefordert – getan hat sich seither nichts. Der nun vorgelegte Brief könnte die Debatte wieder anfachen – zumal in zahlreichen Ländern die rechte Opposition in den Startlöchern steht. (mü)

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Ein
Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Die Begriffe „Menschenrecht“ und „Menschenwürde“ entstanden in erster Linie aufgrund der schlimmen Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg. Sie waren prägend für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

    Der längst verstorbene Präsident Frankreichs, Charles de Gaule, sprach sich für ein „Europa der Vaterländer“ aus. Eine Bevormundung der einzelnen Völker durch eine europäische Zentralinstitution (EU-Kommission) lehnte er ab. Die autochthonen Bürger sollten selbst entscheiden dürfen (Volksbefragung), wieviele Fremde (pro Gemeinde) sie in ihrem Vaterland aufzunehmen bereit wären. Und würde einer von diesen Aufgenommenen sich als unintegrierbar oder gar als schwerkriminell (zum Beispiel als Messerattentäter) erweisen, müßte selbiger nach Verbüßung seiner Strafe ohne Wenn und Aber abgeschoben werden!

    Das mit der „Familienzusammenführung“ ist so eine Sache! Nicht wenige meist muslimische Eltern schicken ihre minderjährigen Sprößlinge allein nach Europa, sozusagen als Vorhut. Als Minderjährige dürfen sie nicht abgeschoben werden. Wenn nun hiesige „Migrationsexperten“ behaupten, dieses „Kind“ bräuchte doch seine Familie, um sich bei uns wohlzufühlen, wird diese eben nach Deutschland nachgeholt. Oft kommen aber nicht nur Vater, Mutter und Geschwister, sondern auch gleich die Großeltern, Onkel und Tanten, also der gesamte Clan. Diese muslimische Großfamilie könnte dann zufrieden sein, sie hätte es geschafft, sie wäre im Zuwandererparadies Deutschland!

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