Wegen Zurückweisungen: Grünen-Politiker fordert EU-Strafverfahren gegen Deutschland

22. Mai 2025
Wegen Zurückweisungen: Grünen-Politiker fordert EU-Strafverfahren gegen Deutschland
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Berlin. Der stellvertretende Grünen-Vorsitzende Sven Giegold hat die EU in scharfer Form aufgefordert, gegen Deutschland wegen der aktuellen Zurückweisungspraxis an den Grenzen ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. In einem offiziellen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sowie durch eine parallel eingereichte Beschwerde bei der Brüsseler Behörde wirft der ehemalige Staatssekretär im Wirtschaftsministerium der Bundesregierung schwere Rechtsverstöße vor.

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„Nach meiner Erinnerung hat noch nie eine neue Regierung eines großen Mitgliedslandes mit der quasi ersten Amtshandlung den Bruch europäischen Rechts in Kauf genommen“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus Giegolds Schreiben. Der Grünen-Funktionär, der unter Wirtschaftsminister Habeck selbst für die Europarechtskonformität deutscher Maßnahmen verantwortlich war, äußert sich darin „mit großer Sorge“ über die aktuellen Grenzkontrollen.

Er sieht durch die deutsche Praxis, selektiv über Einreisen zu entscheiden, „die Grundlagen der Europäischen Union gefährdet“. Giegold betont den unbedingten Vorrang des Europarechts vor nationalen Bestimmungen. Besonders die systematischen Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Außengrenzen erfüllten nach seiner Auffassung „das Kriterium der Nichtkonformität mit dem EU-Recht“. Giegold stellt dabei klar: „Diese Zurückweisung erfolgt systematisch und nicht etwa nur in Einzelfällen.“

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Sein Schlußplädoyer fällt dramatisch aus: „Daher bitte ich Sie formal als deutscher Bürger und als Unionsbürger, gegen die Verletzung europäischen Rechts durch die Bundesrepublik Deutschland unverzüglich vorzugehen.“

Ein Vertragsverletzungsverfahren stellt das schärfste Instrument der EU dar, um gegen Rechtsbrüche von Mitgliedstaaten vorzugehen. Im äußersten Fall kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, um ihre Rechtsauffassung durchzusetzen. In der Vergangenheit waren vor allem Ungarn und Polen Opfer der Brüsseler Knebelungsinstrumente. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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Ein
Kommentar

  1. Mark sagt:

    Und in welchen Statuten des „europäischen Rechts“ soll das festgelegt sein, dass jeder zur kostenlosen Vollversorgung in ein Land einreisen darf? Und warum soll ein Land zu so etwas verpflichtet sein? Oder, was vielleicht noch naheliegender wäre: Ist dieser Grünen-Vorsitzene selbst Profiteur irgendwelcher NGO-Schleuser?

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