Jetzt voll auf DDR-Kurs: Bundespolizei verhängt Ausreiseverbot gegen „Identitäre“

22. Mai 2025
Jetzt voll auf DDR-Kurs: Bundespolizei verhängt Ausreiseverbot gegen „Identitäre“
National
1
Foto: Symbolbild

München. Methoden wie in der DDR: zwar schafft es die Bundesregierung nicht, die illegale Zuwanderung nach Deutschland einzudämmen – dafür häufen sich Ausreiseverbote für unliebsame Oppositionelle. Angesichts der allgemein zunehmenden Repression gegen Andersdenkende und Regierungskritiker überrascht das nicht. Am Donnerstag wurde eine Gruppe von acht Mitgliedern der „Identitären“ am Flughafen München an der Ausreise gehindert. Sie durften nicht nach Italien fliegen, wo ein internationaler Kongreß zum Thema „Remigration“ auf dem Programm stand, der „Remigration Summit 25“. Aus Deutschland nahmen unter anderem Vertreter der AfD teil, außerdem der österreichische Kopf der „Identitären“, Martin Sellner.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Die Bundespolizei nahm die Gruppe am Flughafen fest und unterzog sie einer ausgiebigen Befragung. Nach mehreren Stunden wurden sie zwar zwar freigelassen, ihnen wurde jedoch die Ausreise nach Italien, Österreich oder in die Schweiz untersagt. Dennoch gelang es der Gruppe laut „T-Online“, auf anderem Wege nach Italien zu gelangen und an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré verbreitete auf der Plattform X ein Video, in dem sie das Ausreiseverbot mit deutlichen Worten kritisierte und von „DDR-Methoden“ sprach. Ein Vertreter der „Identitären“-Reisegruppe schilderte ihr gegenüber, man sei bei der letzten Paßkontrolle am Betreten des Flugzeugs gehindert worden.

In der behördlichen Verfügung, die von mehreren Mitgliedern der Reisegruppe in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde, wurde die Maßnahme damit begründet, es bestehe „im Falle einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten“, die „die transnationale Vernetzung der rechtsextremistischen Szene vorantreiben, aktiv für die menschenverachtende Ideologie werben und ihr mehr Reichweite verschaffen“ wollten, die „erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“. Es sei „der Geschichte Deutschlands geschuldet“, daß durch die Ausreise der Konferenzbesucher der Eindruck entstehe, „daß die Bundesrepublik Deutschland das auf der Veranstaltung offen verbreitete rechtsextremistische Gedankengut unterstützt oder zumindest nicht ausreichend dagegen vorgeht“, heißt es weiter. Es seien „keine milderen Mittel mit gleicher Eignung und Zielerreichung ersichtlich“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Am Freitag versuchte die Gruppe noch per Eilantrag, das Verbot zu kippen, doch das Verwaltungsgericht München wies dies zurück. In sozialen Medien behaupteten die „Identitären“ später, über den Landweg eingereist und hierbei nicht kontrolliert worden zu sein. Ob dies strafrechtliche Folgen haben wird, ist unklar. Laut dem Paßgesetz kann eine verbotswidrige Ausreise mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.

Abzuwarten bleibt, ob die deutschen Behörden unter der neuen Bundesregierung künftig öfter vom Instrument des Ausreiseverbots Gebrauch machen werden. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Merz-Regierung bereits auf eine weitere Verschärfung des Kampfes gegen Meinungsabweichler festgelegt, etwa was Kritik an der Regierung angeht. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein
Kommentar

  1. Mark sagt:

    Die schwammige Formulierung dieses „Ausreiseverbotes“ beruht auf einer rein ideologischen Herumbastelei, aber rein rechtlich ist so etwas komplett ohne Belang. Oder hat irgendjemand die Phrase eines „Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ für bare Münze genommen?
    Da fragt man sich bestenfalls, welches Ansehen und gegenüber wem.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert