Kritik an AfD-Einstufung: Palmer zweifelt Verfassungsschutz-Bericht an

12. Mai 2025
Kritik an AfD-Einstufung: Palmer zweifelt Verfassungsschutz-Bericht an
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Tübingen. Der parteilose Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat sich kritisch zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz geäußert. Auf Facebook erklärte der ehemalige Grünen-Politiker: „Nur stramm rechts zu sein und migrationsfeindlich“ sei nicht verboten. Der Verfassungsschutz unterliege einem Irrtum, wenn er alles als „Rassismus“ wertete, was Verhaltensunterschiede mit Herkunft verbindet. Diese Unterschiede könnten „auch nur sozialisationsbedingt und nicht genetisch“ sein.

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Den 1.100 Seiten starken, unveröffentlichten Bericht zur angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD hält Palmer für substanzlos. Als Beispiel nennt er die Aufregung um den von AfD-Sprecherin Alice Weidel 2023 verwendeten Begriff „Messermänner“. Dies sei eine „politische Zuspitzung, aber kein Beleg für Rassismus“, urteilt Palmer. Die Diagnose, daß Migranten aus „gewaltbereiten Kulturen“ im Land seien, lasse sich zudem in der Kriminalstatistik nachweisen.

Vom Verfassungsschutz habe er konkretere Belege erwartet – etwa Pläne zur Unterwanderung von Justiz und Polizei oder zur Abschaffung freier Wahlen. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD habe deshalb seiner Ansicht nach keine Erfolgsaussichten. Die Kritik Palmers schließt nahtlos an zahlreiche skeptische Stimmen aus Politik, Justiz und Gesellschaft zur kürzlichen Verfassungsschutz-Entscheidung an. (rk)

Bildquelle: Björn Láczay/Flickr/CC BY 2.0

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Ein
Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der parteilose Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer war früher – man glaubt es kaum – Mitglied der Grünen. Aber wegen seiner migrationskritischen und den Interessen seiner Bürger zugewandten Äußerungen erntete er aus den Reihen der Grünen meist deutliche Kritik. Irgendwann wurde Palmer klar, daß die Grünen für ihn keine politische Heimat mehr sein können.

    Ebenso wie nicht wenige Rechtsexperten hierzulande kritisiert er scharf die Einstufung der
    AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Bundesverfassungsschutz, und das kurz vor dem Partei- und Ministerwechsel im Bundesinnenministerium. (An dieser Einstufung sollen auch die „Omas gegen rechts“ mitgewirkt haben – Scherz!). Zudem seien etliche Angaben im 1100 Seiten umfassenden, für die Öffentlichkeit noch nicht freigegebenen Bericht zur angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD regelrecht „an den Haaren herbeigezogen“ und somit ohne jede Substanz!

    Und ein eventueller Antrag auf ein Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht hätte schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil – erstens – die Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen fehlen, weil – zweitens – eine aggressiv-kämpferische Haltung der AfD nicht erkennbar ist, und weil – drittens – das Bundesamt für Verfassungsschutz seine V-Leute und Agent provokateurs in der AfD zuvor benennen müßte!

    Kurzum: Das Altparteienkartell sollte sich mehrfach überlegen, diesen Verbotsantrag zu stellen. Dessen Scheitern wäre nämlich so gut wie sicher. Aber wie heißt es: Wer nicht hören will, muß fühlen!

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