AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Die Jagd auf Beamte ist eröffnet

12. Mai 2025
AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Die Jagd auf Beamte ist eröffnet
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/München. Mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz eröffnen Medien und Altparteien die Jagd auf AfD-Mitglieder im Staatsdienst. Nach § 64 des Bundesbeamtengesetzes müssen Beamte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sein. Die Neueinstufung der AfD könnte nun Anlaß geben, AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue hin ins Visier zu nehmen.

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Im Saarland forderten die Grünen bereits eine Überprüfung von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. Auch die Innenminister von Hessen und Bayern äußerten sich entsprechend. „Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) gegenüber der „Bild“-Zeitung. Sein bayerischer Kollege Joachim Herrmann (CSU) pflichtete bei: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muß.“

Allerdings ändert das Verfassungsschutz-Gutachten objektiv rein gar nichts nichts an der Ausrichtung der Partei oder ihrer Mitglieder – es handelt sich lediglich um eine behördeninterne Neueinstufung. Ein Automatismus zur Entlassung von Beamten besteht daher nicht. Erst wenn die AfD vom Bundesverfassungsgericht als „verfassungsfeindlich“ eingestuft würde, könnten Konsequenzen folgen.

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Bereits im Januar warnte eine interne Meldung der Bundespolizei vor einer Mitgliedschaft in einer „gesichert rechtsextremen Partei“ und verwies auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung. Ähnlich könnte nun argumentiert werden, daß Beamte, die „rechtsextremistischen“ Bestrebungen nachgingen, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Für Pensionäre könnte dies sogar den Entzug ihrer Bezüge bedeuten.

Obwohl nicht jedes AfD-Mitglied automatisch als verfassungsfeindlich gilt, könnte die Neueinstufung nun zu verstärkten Überprüfungen führen. Laut „Stern“ wird derzeit gegen 193 Landespolizeibeamte wegen vermeintlich „rechtsextremistischer“ Gesinnung ermittelt; ältere Erhebungen nennen bis zu 400 Verdachtsfälle. Die tatsächliche Zahl der betroffenen AfD-Mitglieder im Staatsdienst ist unklar, doch die Einstufung dürfte viele unter Druck setzen und zu Parteiaustritten bewegen, um den Beamtenstatus zu wahren. (rk)

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