Billstedter Messerstecher festgenommen: Jahrelanges Vorstrafenregister

29. April 2025
Billstedter Messerstecher festgenommen: Jahrelanges Vorstrafenregister
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Solche Fälle sind es, die viele Deutsche inzwischen am Rechtsstaat verzweifeln lassen: am Donnerstag nahm die Hamburger Polizei einen Mann fest, der verdächtigt wird, vor kurzem an einer Bushaltestelle in Billstedt zwei Menschen niedergestochen zu haben. Der Festgenommene ist kein Unbekannter. Es handelt sich um den polizeibekannten Syrer Firas A. (33) – sein Vorstrafenregister ist unerträglich lang.

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Der Messer-Vorfall ereignete sich am 12. April, als A. in einem Linienbus mehrere Fahrgäste angehustet haben soll. Die Busfahrerin stoppte daraufhin und wies ihn aus dem Fahrzeug. Als er sich weigerte, den Bus zu verlassen, drängten ihn mehrere Passagiere hinaus. Dabei eskalierte die Situation: eine Rollstuhlfahrerin (30) und ein älterer Mann versuchten zu schlichten. Plötzlich zog Firas A. ein Messer und stach auf die beiden ein. Anschließend flüchtete er, woraufhin die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung startete.

Firas A. kam 2015 als „Flüchtling“ nach Deutschland. Seither verübte er zahlreiche Straftaten. Nachdem Polizisten ihm wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein die Autoschlüssel abgenommen hatten, zertrümmerte er im Frühjahr 2023 die Scheiben von 245 Fahrzeugen, bis ihn Zivilfahnder auf frischer Tat ertappten. Im Sommer desselben Jahres raubte er eine 84jährige Rentnerin an einem Geldautomaten aus, im Herbst bedrohte er seinen Ex-Chef mit dem Tod, wobei er ein verbotenes Butterfly-Messer bei sich führte. Obwohl er in U-Haft genommen wurde, kam er nach nur einem Tag wieder frei, da er die Tat gestand und das Gericht keine Verdunkelungsgefahr sah.

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Trotz zahlreicher Verurteilungen kann A. nicht abgeschoben werden. Wie die rot-grüne Hamburger Landesregierung mitteilte, besitzt er seit 2021 einen unbefristeten Aufenthaltstitel als „subsidiär Schutzberechtigter“. Das bedeutet, daß ihm in Syrien angeblich Lebensgefahr droht, weshalb er nur bei „zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung“ ausgewiesen werden darf. Nach den Messerangriffen in Billstedt ermittelt die Polizei nun wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Firas A. – ein Grund der „öffentlichen Ordnung“ ist das alles offenbar noch nicht. (rk)

Image by Michal Renčo from Pixabay

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