EU nimmt Privatbesitz ins Visier: Neue Geldwäschebehörde AMLA plant Vermögensregister

27. April 2025
EU nimmt Privatbesitz ins Visier: Neue Geldwäschebehörde AMLA plant Vermögensregister
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Frankfurt am Main. Noch mehr Kontrolle, noch mehr „gläserner Bürger“: ab dem 1. Januar 2028 soll die neue EU-Behörde gegen Geldwäsche (AMLA) in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufnehmen. Laut Webseite soll sie Unternehmen überwachen, die in mindestens sechs EU-Staaten aktiv und „einem hohen Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt“ sind. In Deutschland wird die neue Behörde sowohl von der Union als auch der SPD unterstützt.

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Grundlage für AMLA ist die EU-Verordnung 2024/162 vom 31. Mai 2024, die die Beobachtung und Analyse von Geldwäsche-Risiken im Binnenmarkt vorsieht. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters, das sämtliche Vermögenswerte natürlicher und juristischer Personen erfassen soll. Dies würde die Möglichkeiten der EU-Bürger, ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff zu schützen, drastisch einschränken.

Kritiker argwöhnen, daß das Vermögensregister die Voraussetzung für einen unkomplizierten und raschen Zugriff von EU-Behörden auf private Vermögen schafft. Solche Bedenken sind nicht aus der Luft gegriffen: während der Finanzkrise 2008/2009 hatte der IWF eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent ins Gespräch gebracht. Ein Register wie das jetzt geplante würde die technische Grundlage dafür schaffen.

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Die EU hatte bereits 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die Einführung eines Vermögensregisters zu prüfen. Laut einer Kommissionssprecherin sollen die Ergebnisse „bald“ veröffentlicht werden. Erfaßt werden sollen: Bankkonten (inkl. aller Kontobewegungen der letzten fünf Jahre), Aktien, Unternehmensanteile, Anleihen, Kryptowährungen sowie private Vermögensgegenstände ab 200.000 Euro.

AMLA erhält weitreichende Befugnisse: die Behörde soll Konten sperren, Strafen von mindestens einer Million Euro (bei Banken zehn Millionen) verhängen und Behörden zu Hausdurchsuchungen auffordern können.

In Deutschland haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag AMLA ausdrücklich begrüßt. Ziel sei die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Organisationen. Geplant sei ein „verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren“, das es erleichtern soll, „verdächtige Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft“ einzuziehen.

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AMLA ist längst nicht mehr der einzige Schritt der EU gegen Geldwäsche. Im Juli 2024 veröffentlichte die Kommission eine weitere Machbarkeitsstudie, die ein zentrales Vermögensregister für umsetzbar hält – allerdings mit „erheblichen rechtlichen Hürden“. Als anfällig für Geldwäsche gelten demnach nicht nur Finanzwerte, sondern auch Immobilien, Kunst und Schmuck – also praktisch alles. (mü)

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