Berlin. Die künftige Regierungskoalition aus Union und SPD hat viele offene Baustellen, noch ehe sie mit dem Regieren begonnen hat. Eine davon ist der Streit über den richtigen Umgang mit der AfD. Auslöser war die Forderung von CDU/CSU-Fraktionsvize Jens Spahn, der größten Oppositionspartei „unaufgeregter“ zu begegnen und ihr erforderlichenfalls auch Ausschußvorsitze zu überlassen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Dagegen positioniert sich die SPD mit scharfer Kritik. „Meine Partei ist bei dieser Frage absolut humorlos“, warnt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner und betont: „Wer mit der SPD koalieren will, der kann nicht mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache machen. Und gemeinsame Sache machen heißt auch: Demokratiefeinde zu wählen.“
Stegner geht noch weiter und fordert ein Parteiverbotsverfahren für den Fall, daß der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. „Wenn es zu einer Hochstufung durch den Verfassungsschutz kommt, dann haben wir auch die Pflicht, auf die Einleitung eines Parteiverbots hinzuwirken“, trumpft Stegner auf, der der Parteilinken zugerechnet wird.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Aber selbst bei der SPD zeigen sich in der AfD-Frage innerparteiliche Risse: während Stegner und SPD-Generalsekretär Matthias Miersch auf ein Verbot drängen, warnt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vor den Risiken: „Ein Verbotsverfahren, das scheitert, wäre ein Fest für die AfD.“ Auch der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) hält ein solches Verfahren für das „wirklich allerletzte Mittel“.
Bei der Union versucht man abzuwiegeln. „Aus einer Hochstufung seitens des Verfassungsschutzes eine Pflicht zu einem Verbotsverfahren abzuleiten, geht ganz offensichtlich an der Rechtslage vorbei“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings. Stattdessen plädiert er für eine politische Auseinandersetzung: „Die AfD muß von uns politisch bekämpft werden, indem wir ihren Extremismus bloßstellen. Das beste Rezept gegen die AfD sind konkrete Erfolge der neuen Bundesregierung, vor allem bei Migration, Sicherheit und Wirtschaft.“
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Debatte wird durch die sich immer mehr verzögernde Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz zusätzlich befeuert. Seit ihrer Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ 2021 läuft eine intensive Beobachtung der Partei. Eigentlich sollte das Gutachten zur möglichen Hochstufung bereits im Herbst 2024 vorliegen, doch daraus wurde nichts.
Die AfD reagiert auf die Spiegelfechterei gelassen. Parteichefin Alice Weidel erklärt: „Die abermalige Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren entbehrt jeder Grundlage.“ BSW-Chefin Sahra Wagenknecht geht noch weiter: „Erst gigantischer Wahlbetrug, dann Verbotsdebatte: geht es noch dümmer?“, fragt sie sarkastisch.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Selbst aus der FDP kommt Kritik. Generalsekretär Marco Buschmann warnt: „Wenn es scheitert, könnten die AfD-Populisten quasi mit einem Persilschein durch die Gegend marschieren.“ Einzig die Linken-Abgeordnete Clara Bünger unterstützt Stegners Position: „Wenn eine Partei systematisch darauf hinarbeitet, Menschenwürde, Gleichheit und Demokratie zu beseitigen, darf der Rechtsstaat nicht schweigen.“ So oder so bleibt die AfD auch in der neuen Legislaturperiode ein Stolperstein für die Altparteien. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
CDU-Chef Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil präsentierten der Öffentlichkeit jüngst ihren fertigen Koalitionsvertrag. Aber ob die schwarz-rote Koalition im Mai mit dem Regieren beginnen kann, ist noch lange nicht sicher. Knackpunkt ist – wie könnte es auch anders sein – die AfD, die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag. CDU/CSU-Fraktionsvize Jens Spahn hatte vorgeschlagen, die AfD ebenso zu behandeln wie die übrigen Oppositionsparteien auch. Das brachte den SPD-Linken Stegner auf die Palme: „Wer mit der SPD koalieren will, muß sich von der AfD glaubhaft abgrenzen“(sinngemäß). Er und andere Linke fordern einen Antrag der Bundestagsaltparteien auf ein Verbotsverfahren, wenn der Verfassungsschutz (VS) die AfD zu „gesichert rechtsextrem“ hochstufen sollte. Aber gerade damit zögert der VS – ganz einfach deswegen, weil die AfD als Gesamtpartei in Wahrheit weder rechtsextrem noch verfassungsfeindlich ist!
Erst 2021 hatte der VS die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ eingestuft. Die AfD-Führung war nun vorgewarnt und vermied danach alles, was der VS als „gesichert rechtsextrem“ hätte interpretieren können.
Klarsichtige Politiker der Union und der FDP und auch des BSW (FDP und BSW sind nicht mehr im Bundestag vertreten) warnen vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Sie plädieren statt dessen dafür, sich mit ihr politisch und argumentativ auseinanderzusetzen. Auch ich bin überzeugt, daß ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern würde. Politiker und Mitglieder der AfD sowie ihre Wähler (Gut 20 Prozent der Stimmen bei der Bundestagswahl im Februar) würden dann in ein Freudengeschrei ausbrechen! Und AfD-Hasser (AfD-Wähler inbegriffen) wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Bätzing würden sich schwarzärgern.