Berlin. Wieder einer jener Fälle, die es eigentlich gar nicht geben dürfte: der 43jährige syrische Messerstecher Shadi S., der am vorvergangenen Samstag in der Berliner U-Bahn einen 29jährigen Deutschen mit einem Messer tödlich verletzte, war den Behörden bestens bekannt und verfügte über ein langes Vorstrafenregister.
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Schon 2023 war Shadi S. vom Landgericht Chemnitz rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Im Jahr zuvor hatte er seiner Schwester in deren Wohnung in Chemnitz mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Auch gegen die herbeigerufenen Polizisten wurde er tätlich und beleidigte sie. Nach seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft kam er wieder hinter Gitter, nachdem er bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz mehrfach gegenüber den Anwesenden mit massiver Gewaltanwendung gedroht hatte.
Auch in Berlin war Shadi S. längst kein Unbekannter mehr. Er wurde zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt und setzte sich ab. In Berlin stand er seit 2020 im Mittelpunkt von nicht weniger als elf Ermittlungsverfahren, zweimal wurde er verurteilt. Drei weitere Verurteilungen erfolgten durch das Amtsgericht Neuruppin, das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree sowie das Amtsgericht Dresden.
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In Berlin ging es um illegalen Cannabis-Besitz und Bedrohung. Verurteilt wurde Shadi S. wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Im Dezember 2021 wurde er zu 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, im Februar 2024 wegen Bedrohung zu 120 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
Shadi S. hatte seit 2016 einen Freibrief – er war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als „Flüchtling“ anerkannt worden und durfte aus „humanitären Gründen“ in Deutschland bleiben. Beileibe kein Einzelfall im „besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“ (Steinmeier). (rk)
Image by Michal Renčo from Pixabay
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Und das, was der Syrer alles „geleistet“ hat, fällt bei Linksgrünen unter den Begriff „Menschenrechte.“ Das meine ich übrigens ohne Ironie.
Wenn ein starker Staat wirklich wollte, wäre solche Migrantengewalt innert 24 Stunden Geschicht und die Gewalttäter wieder dort wo sie hergekommen sind.