Morddrohung gegen rechten Youtuber: Kein Fall für die Staatsanwaltschaft

20. April 2025
Morddrohung gegen rechten Youtuber: Kein Fall für die Staatsanwaltschaft
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Trier. Der Youtuber Niklas Lotz („Neverfogetniki“) ist Linken ein Dorn im Auge: regelmäßig kommentiert er in seinen Videos die deutsche Politik ohne Scheuklappen. Ein besonders toleranter Zeitgenosse drohte Lotz nun vor geraumer Zeit auf X, ihm den Kopf abzureißen und in den Hals zu pinkeln – eine unmißverständliche Morddrohung.

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Lotz erstattete Strafanzeige. Doch die Strafverfolgungsbehörden schalteten auf Durchzug und stellten das Verfahren ein.

Die Staatsanwaltschaft Trier begründete dies mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Privatklage. Betroffene könnten solche Strafanzeigen gemäß §§ 374, 376 StPO auch ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft als Privatklage verfolgen.

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Doch dann wird es abenteuerlich: laut den Behörden fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für ein öffentliches Verfahren, denn: „Die Erhebung der öffentlichen Klage ist (…) nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.“ Dies sei üblicherweise gegeben, „wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, zum Beispiel wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters.“

Das alles sei im vorliegenden Fall nicht gegeben – es handle sich ersichtlich „um rein private Streitigkeiten“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Ob sie genauso argumentieren würde, wenn umgekehrt Lotz jemandem gedroht hätte, den Kopf abzureißen, darf bezweifelt werden. (rk)

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