Budapest/Tel Aviv. Ungarn hat sich unter dem amtierenden Ministerpräsidenten Viktor Orbán konsequent von globalistischen und überstaatlichen Organisationen entfernt. Jetzt hat Orbán auch den Austritt seines Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof bekanntgegeben.
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Der Anlaß ist pikant: in Ungarn wird dieser Tage der israelische Ministerpräsident Netanjahu als Staatsgast empfangen. Beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ist seit November ein Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen gegen ihn anhängig. Deshalb müßte Netanjahu eigentlich in jedem Land der Welt, das die Gründungsakte des Strafgerichtshofs, das Römische Statut, unterzeichnet hat, festgenommen und nach Den Haag überstellt werden.
Doch Ungarn unterhält hervorragende Beziehung zu Israel und insbesondere zu Regierungschef Netanjahu. Orbán erklärte denn auch, die Anordnung des Gerichtshofs werde für ihn keinerlei Konsequenzen haben, Netanjahus Freiheit und Sicherheit seien garantiert. Der Entscheid der Richter sei grundfalsch und gieße Öl ins Feuer eines laufenden Konflikts, behauptete der ungarische Regierungschef.
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Nun ließ Orbán Taten folgen: kurz nach Netanjahus Ankunft in Israel kündigte der ungarische Stabschef Gergely Gulyas an, daß Ungarn aus den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs austreten werde.
Mit diesem Schritt verfährt die ungarische Regierung zumindest konsequent und verstößt nicht gegen internationales Recht, indem sie Netanjahu nicht festnehmen läßt. Problematischer ist, daß auch der mutmaßlich künftige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt hat, auch in Deutschland werde Netanjahu nichts zu befürchten haben. Merz hat den israelischen Regierungschef gleich in seinem ersten Telefonat nach seinem Wahlsieg nach Deutschland eingeladen und teilte ihm dabei mit, man werde „Mittel und Wege“ finden, daß der israelische Ministerpräsident das Land besuchen und auch wieder verlassen könne. Das wäre dann ein handfester Rechtsbruch, woran 77 Völkerrechtler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kürzlich in einem offenen Brief ausdrücklich erinnerten. Die Vertragsstaaten des ICC seien zur Mitwirkung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob sie einen Haftbefehl inhaltlich richtig fänden, schreiben die Juristen. (mü)
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