Athen/Berlin. Die sogenannte „Sekundärmigration“ aus Griechenland nach Deutschland nimmt zu. Dabei ist die Rede von „Flüchtlingen“, die bereits in Griechenland einen Asyl-Schutzstatus erhalten haben, aber nach Deutschland weiterreisen und dort nochmals Asyl beantragen. Einer der Gründe für diese Entwicklung ist, daß der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR) im Oktober 2024 die Zurückweisung eines Syrers aus Deutschland nach Griechenland für rechtswidrig erklärt hat, dem dort bereits ein Schutzstatus zuerkannt worden war. Der EGMR hielt die Lebens- und Unterbringungsverhältnisse in Griechenland für unzumutbar. Viele „Flüchtlinge“ in Griechenland sehen sich durch dieses Urteil ermutigt, nach Deutschland weiterzuziehen und sich dort ebenfalls ein Bleiberecht zu „ersitzen“.
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Die Bundespolizei stellte demzufolge 2024 9.838 Personen auf dem Luftweg aus Griechenland fest, die sich mit einem von Griechenland ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge auswiesen. Davon stellten 9.670 Personen – also fast alle – gegenüber der Bundespolizei einen Asylantrag. Die tatsächlichen Zahlen der sogenannten „Bett-Brot-Seife“-Migranten aus Griechenland liegen aber noch deutlich höher. Das für Asylanträge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zählte nach Informationen der „Bild“-Zeitung für das Gesamtjahr 2024 sogar insgesamt 24.800 Asyl-Erstantragsteller in Deutschland, „denen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde“.
Während der gesamten Amtszeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gelangten auf diese Weise dem BAMF zufolge sage und schreibe 81.800 illegale Migranten mit griechischem Asyl-Schutzstatus in Griechenland nach Deutschland und stellten hier erneut einen Asylantrag. (rk)
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