Wieder ein Loch in der „Brandmauer“: AfD-Kandidat für Verfassungsgericht gewählt

6. April 2025
Wieder ein Loch in der „Brandmauer“: AfD-Kandidat für Verfassungsgericht gewählt
National
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Foto: Symbolbild

Erfurt. Angesichts der „Brandmauer“ ist das eine mittlere Sensation: im Thüringer Landtag ist jetzt ein von der AfD-Fraktion vorgeschlagener Kandidat mit Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied am Verfassungsgerichtshof gewählt worden. Bernd Falk Wittig erhielt 64 Ja- und 20 Nein-Stimmen, ein Abgeordneter enthielt sich. Es ist das erste Mal, daß ein stellvertretendes Mitglied des obersten Gerichts im Land auf Vorschlag der AfD gewählt wurde.

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Die AfD ist im Thüringer Landtag die stärkste Fraktion und verfügt über mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament. Damit kann sie Entscheidungen und Wahlen, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig sind, blockieren – die sogenannte Sperrminorität. Dank der Mehrheit der Altparteien im Erfurter Landesparlament wurden bei früheren Wahlgängen für wichtige Ämter die AfD-Kandidaten aber regelmäßig abgeschmettert.

Dementsprechend groß ist zumindest bei der SPD jetzt das Erstaunen. SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher gab zu Protokoll, seine Fraktion habe beim AfD-Kandidaten geschlossen mit Nein gestimmt. „Wir erleben in jeder Plenarsitzung, wie die AfD unseren Rechtsstaat verächtlich macht und eine funktionierende Justiz blockiert, siehe Richterwahlausschuß“, echauffiert sich Liebscher. „Wie ein Kandidat dieser Partei eine Mehrheit erhalten kann, erschließt sich mir nicht“, sagte er. Die SPD ist Koalitionspartner in der „Brombeer“-Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD. (rk)

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