Europäischer Gerichtshof: Polen muß deutsche Homo-Ehe anerkennen

5. April 2025
Europäischer Gerichtshof: Polen muß deutsche Homo-Ehe anerkennen
International
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Foto: Symbolbild

Warschau/Luxemburg. Das wird den Deutschen im konservativen Polen keine Sympathien einbringen: der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist jetzt in einem Gutachten zu dem Urteil gelangt, daß Polen die in Deutschland geschlossene Homo-Ehe zwischen zwei Männern, einem Polen und einem Deutschpolen, akzeptieren und in das Personenstandsregister eintragen muß. Das EU-Recht verpflichte die Mitgliedstaaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, argumentierte der zuständige Generalanwalt Richard de la Tour in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlußanträgen. (Az. C-713/23)

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Die beiden Männer, auf die sich das Gutachten bezieht, hatten 2018 in Berlin geheiratet. Sie beantragten die Umschreibung ihrer deutschen Heiratsurkunde in das polnische Personenstandsregister, ihr Antrag wurde aber mit der Begründung abgelehnt, daß das polnische Recht keine „Ehe für alle“ kenne. Hiergegen wandten sich die beiden an das polnische oberste Verwaltungsgericht. Sie gaben an, daß sie sich in Polen aufhielten und dort als verheiratet anerkannt werden wollten.

Das Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es wollte wissen, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen weder anzuerkennen noch die entsprechende Heiratsurkunde in das Personenstandsregister einzutragen. Das Luxemburger Gericht verneinte nun: De la Tour erklärte, daß Mitgliedstaaten zur Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe verpflichtet seien. Sonst würden die Betroffenen in ihrem Recht beschränkt, sich frei innerhalb der EU zu bewegen. Außerdem könne ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt werden. Wenn das nationale Recht auch keine gleichgeschlechtliche Ehe vorsehe, müßten Mitgliedstaaten in einem anderen EU-Land geschlossene Ehen dennoch nach außen dokumentieren.

Die Schlußanträge sind noch kein Urteil. Die Richter des EuGH orientieren sich aber oft an ihnen. (mü)

Bild von Tomek auf Pixabay

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