Berlin. Die künftige Regierungskoalition aus Union und SPD plant offenbar, unbequemen Kandidaten das passive Wahlrecht zu entziehen, wenn sie sich der „Volksverhetzung“ schuldig gemacht haben. Das unabhängige Portal „Nius“ berichtete dieser Tage über einschlägige Überlegungen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“. Der Tatbestand der „Volksverhetzung“ ist dabei außerordentlich dehnbar. Entsprechend willkürlich fallen viele „Volksverhetzungs“-Urteile an deutschen Gerichten aus.
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AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die durchgesickerten Pläne der Altparteien scharf und warnt vor weiteren Abwegen des bundesdeutschen „Rechtsstaates“. Auf X schreibt sie: „Schwarz-rot setzt den autoritären Sonderweg der Ampel in Europa nahtlos fort.“ Die Pläne stellten einen „massiven Eingriff“ in das passive Wahlrecht dar. „Ein Kanzler Merz droht zum Totengräber der Demokratie zu werden“, warnt Weidel.
Auch bislang schon öffnet der Volksverhetzungs-Paragraph im Strafgesetzbuch (StGB) Tür und Tor für weitreichende Strafen. Denn der „Volksverhetzung“ macht sich demzufolge schuldig, wer sich „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, äußert. Zu solchen Äußerungen gehören laut StGB solche „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“, ebenso die angebliche Aufstachelung zum Haß gegen „einen Teil der Bevölkerung“. (rk)
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