Paris. Auch in Frankreich soll versucht werden, mißliebige Politiker mit juristischen Tricks von Wahlen fernzuhalten. Erstes prominentes Opfer könnte Marine Le Pen werden, deren rechter Rassemblement National in der Pariser Nationalversammlung stärkste Oppositionspartei ist. Das französische Verfassungsgericht hat nun entschieden, daß es verfassungsgemäß ist, einen gewählten Politiker wegen einer Verurteilung bereits vor Abschluß des Berufungsverfahrens seines Amtes zu entheben.
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Obwohl das konkrete Urteil einen wenig bekannten ehemaligen Lokalpolitiker auf der französischen Insel Mayotte im Indischen Ozean betrifft, wird der Fall von Fachleuten aufmerksam verfolgt. Denn das Urteil könnte auch Auswirkungen auf das Verfahren gegen Marine Le Pen haben. Sie steht seit Monaten wegen der angeblichen Veruntreuung von Geldern vor Gericht.
Auch im Fall Marine Le Pens steht die Forderung im Raum, sie für unwählbar zu erklären. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, sie für fünf Jahre aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und diesen Teil der Strafe sofort zu vollstrecken, auch wenn sie gegen ihr Urteil Berufung einlegen sollte. Normalerweise gilt auch in Frankreich die Unschuldsvermutung, und Strafen werden erst vollstreckt, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Das Prozedere bis zu einem rechtsgültigen Urteil kann sich über Jahre hinziehen.
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Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, könnte Le Pen von der Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 ausgeschlossen werden. Der Fall erinnert die Entwicklung in Rumänien, wo im Dezember nicht nur der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen kurzerhand annulliert worden war, nachdem sich dort der rechte Kandidat Calin Georgescu durchsetzen konnte. Georgescu wurde mittlerweile auch von einer erneuten Kandidatur bei der wiederholten Wahl im Mai ausgeschlossen.
Im laufenden Verfahren werden Le Pen, ihre Partei und 24 Mitangeklagte beschuldigt, Gelder des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben. Sie sollen Assistenten angestellt haben, die an Partei- statt an EU-Angelegenheiten gearbeitet haben sollen. Alle Angeklagten beteuern ihre Unschuld. (mü)
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