Neuer Anschlag auf die Demokratie? „Volksverhetzer“ sollen passives Wahlrecht verlieren

28. März 2025
Neuer Anschlag auf die Demokratie? „Volksverhetzer“ sollen passives Wahlrecht verlieren
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Nicht erst seit der Bundestagswahl rollt der Angriff gegen Andersdenkende in Deutschland auf allen Ebenen. Schon wird an einem neuen Verbotsverfahren gegen die AfD gebastelt – aber gleichzeitig wollen die künftigen Koalitionspartner CDU und SPD offenbar auch die Teilnahme ungenehmer Kandidaten am politischen Prozeß erschweren.

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Dieser Verdacht wird durch ein Leak aus den derzeit laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen nahegelegt. Es handelt sich um einen kurzen Textpassus, den dieser Tage der unabhängige Medienanwalt Joachim Steinhövel in den sozialen Netzwerken veröffentlichte. Demnach wollen sich die Koalitionspartner offenbar auf eine Verschärfung des Wahlrechts einigen – ungewollten Kandidaten, zum Beispiel von der AfD, könnte künftig einfach das passive Wahlrecht entzogen werden. Der Hebel dazu soll der „Volksverhetzungs“-Paragraph des Strafgesetzbuches sein.

In dem kurzen Passus heißt es wörtlich: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Haß und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“

Medienanwalt Steinhövel hält die Textstelle für authentisch. Er schrieb auf X: „Das ist nichts anderes als ein harter, direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit, der sogar Eingriffe in die demokratischen Partizipationsrechte einleitet.“

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Tatsächlich war der „Volksverhetzungs“-Tatbestand schon bislang ein bequemes, weil juristisch schwer faßbares Knebelungsinstrument im Kampf gegen mißliebige Meinungen. Denn der „Volksverhetzung“ macht sich bei entsprechender Auslegung des Gesetzestextes praktisch jeder schuldig, der Kritik an der Regierung, den herrschenden Zuständen oder bestimmten Personengruppen wie etwa Ausländern äußert. Die AfD-Politikerin Marie-Therese Kaiser etwa wurde nach diesem Paragraphen verurteilt, weil sie den hohen Anteil von Migranten aus dem Nahen Osten in der Kriminalstatistik thematisierte. Künftig könnte das ausreichen, um bundesweit nicht mehr wählbar zu sein.

Letztlich sind der Stigmatisierung unter dem Vorwand der „Volksverhetzung“ keine Grenzen gesetzt. „Extremismus“ ist längst eine Totschlagvokabel geworden, mit der sich alles und jedes brandmarken läßt. Eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung rückte bereits die Sehnsucht nach „Mut zu einem starken Nationalgefühl“ oder die Kritik an öffentlich-rechtlichen Medien in die „rechtsextreme“ Ecke. Ähnlich verhält es sich mit der „Antisemitismus“-Keule. Während der Corona-„Pandemie“ wurde darüber hinaus die Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ aus dem Hut gezaubert. Sie ist – nota bene – in keiner Weise strafbar, könnte aber künftig als „Volksverhetzung“ betrachtet werden und Wahlantritte unerwünschter Kandidaten verhindern. (rk)

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