Berlin/Dresden. Der von Union, SPD und Grünen durchgepeitschte Schulden-Beschluß, der mit einer Änderung des Grundgesetzes verbunden war und die dort festgelegte Schuldenbremse außer Kraft setzte, wird von vielen Fachleuten als außerordentlich problematisch empfunden. Auch der frühere Verfassungsrichter Peter Huber meldete jetzt in der FAZ massive Kritik an. Er sieht in dem folgenschweren Bundestagsbeschluß einen fundamentalen Angriff auf den Föderalismus.
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Denn die Reform gefährdet laut Huber das Prinzip der Eigenstaatlichkeit der Länder: „Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften.“ Damit verliere die Bundesrepublik ein zentrales Element ihrer föderalen Ordnung. Huber argumentiert, daß die Länder im Rahmen des Homogenitätsgebots, der Grundrechte und der bundesstaatlichen Kompetenzordnung eine eigene Verfassungsautonomie genießen. Durch Eingriffe des Bundes würden die Länder aber zu „Provinzen“ degradiert. Schlimmer noch: „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht. Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich“, unterstreicht Huber, der dem Bundesverfassungsgericht von 2010 bis 2023 angehörte.
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Diese Einschätzung wird auch von der AfD geteilt. Der Justiziar der sächsischen AfD-Fraktion, Joachim Keiler, erklärt: „Streng genommen ist Sachsen kein Freistaat mehr. Oder, um es etwas vorsichtiger zu formulieren: Sachsen ist nur noch ein entmachteter Freistaat.“ Die Einschränkung des Budgetrechts des Landtags sei nicht hinnehmbar. Keiler verweist dazu auf die Artikel 109 Absatz 1 und 79 Absatz 3 des Grundgesetzes, die die Eigenständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder sowie den Schutz der bundesstaatlichen Ordnung garantieren. „Vor diesem Hintergrund ist eine gründliche Prüfung der Grundgesetzänderungen durch das Bundesverfassungsgericht zwingend notwendig“, fordert der AfD-Politiker. (rk)
Bildquelle: AfD
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