Berlin/Hamburg. Eigentlich versprach sich die Politik von der weitgehenden Legalisierung des Cannabiskonsums vor einem Jahr eine Eindämmung des illegalen Drogenhandels. Doch zumindest nach Einschätzung des Hamburger Senats ist dieses Ziel nicht erreicht worden. Ein Sprecher der Innenbehörde mußte jetzt einräumen: „Die Befürchtungen der Sicherheitsbehörden haben sich als durchaus begründet erwiesen. Insbesondere ist nicht erkennbar, daß die Teillegalisierung den illegalen Markt in irgendeiner Weise eingedämmt oder die Nachfrage reduziert hat.“
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Zwar zeige die polizeiliche Kriminalstatistik für das zurückliegende Jahr einen Rückgang bei den Rauschgiftdelikten. Zugleich wurden aber fast 1.000 Verstöße gegen das neue Konsumcannabisgesetz registriert. Dabei ging es meist um Handel, Schmuggel oder Besitz größerer Mengen Cannabis.
Berücksichtige man außerdem die Zahl der Handels- und Schmuggeltaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, so werde deutlich, daß der Rauschgifthandel offensichtlich nicht zurückgegangen sei, erklärte der Sprecher.
Seit dem 1. April vergangenen Jahres darf nicht nur jeder über 18jährige 25 Gramm Haschisch oder Marihuana für den Eigenbedarf bei sich haben, sondern auch drei Hanfpflanzen zuhause anbauen. Für die Polizei steht aber fest, daß der private Anbau beziehungsweise die wenigen legalen Anbauvereinigungen den Bedarf der „Szene“ bei weitem nicht decken. In den Worten des Hamburger Polizeisprechers bedeutet das: „Wer Cannabis konsumieren will, beschafft es sich weiterhin auf dem illegalen Markt.“ Allerdings lasse sich der gewerbsmäßige illegale Handel nur noch schwer nachweisen, weil der Besitz legalisiert worden sei.
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Als trügerisch hat sich auch die Hoffnung erwiesen, die Polizei werde infolge der Freigabe weniger Arbeit haben. Denn: insbesondere die Einhaltung der zulässigen Cannabis-Mengen und der Schutzzonen beschert den Beamten viel Arbeit. Deshalb benötigt Hamburg nun für die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes nicht etwa weniger, sondern mehr Personal: allein für das laufende Jahr hat der Senat im Haushalt 1,7 Millionen Euro veranschlagt, mit denen mehr als 23 Stellen bei Innen- und Justizbehörde sowie im Bezirksamt Altona finanziert werden sollen. Hinzu kommen zusätzliche Sachkosten in Höhe von knapp 400.000 Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium war im Gesetzgebungsverfahren von einer Kosteneinsparung von bundesweit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr ausgegangen – davon 800 Millionen bei den Strafverfolgungsbehörden, 220 Millionen bei Gerichten und 35 Millionen bei den Justizvollzugseinrichtungen. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen. (st)
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