Dämpfer für das BSW: Keine Neuauszählung der Bundestagswahl

17. März 2025
Dämpfer für das BSW: Keine Neuauszählung der Bundestagswahl
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Karlsruhe. Die Stimmen der Bundestagswahl am 23. Februar werden nicht noch einmal ausgezählt – damit bleibt alles so, wie es ist, und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bleibt draußen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag gleich mehrere Anträge des BSW und einzelner Bundestagsabgeordneter zurückgewiesen, mit denen eine Neuauszählung der Wahl erreicht werden sollte.

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Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, ließen die Richter wissen.

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Will man dem Ergebnis glauben, fehlten zum Bundestagseinzug nur rund 13.400 Stimmen. Außerdem stellte sich bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken heraus, daß einige Stimmen nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Deshalb wollte die Partei eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen. Doch das ist jetzt vom Tisch.

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Damit kann nun zunächst der Wahlausschuß des Bundestages das amtliche Endergebnis feststellen und öffentlich mitteilen. Auch dagegen kann Einspruch erhoben werden. Weist der Bundestag die Einwände zurück, kann erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Karlsruhe entscheidet dann endgültig, ob die Wahl fehlerhaft war. Das zweistufige Verfahren dauert allerdings in der Regel viele Monate. Die Erfahrung lehrt, daß sich dadurch unter dem Strich nichts mehr ändert.

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