Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier gibt J.D. Vance recht: „Quasi-Zensur“ in Deutschland

11. März 2025
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier gibt J.D. Vance recht: „Quasi-Zensur“ in Deutschland
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe/Berlin. Gesinnungsgängelung und Zensur in Deutschland erwecken mittlerweile auch international Mißfallen. Zuletzt hatte US-Vizepräsident J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar und bei weiteren Gelegenheiten Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland kritisiert.

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Vance erfährt jetzt Zustimmung von prominenter Seite: der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte vor einer „Quasi-Zensur“ durch private Organisationen. Wie Vance kritisiert er, daß vermeintliche „Haßrede“ – etwa Kritik an Politikern – regelmäßig Hausdurchsuchungen zur Folge hätten. Papier hält das für unverhältnismäßig.

Besondere Sorge bereitet ihm dabei die Rolle privater Zensuragenturen. Die Bundesnetzagentur zertifiziert sogenannte Trusted Flagger, die befugt sind, Beiträge auf Social-Media-Plattformen zur Löschung vorzuschlagen. „Es droht eine Quasi-Zensur. Echte Zensur ist das zwar nicht, die würde vom Staat ausgehen. Aber ich halte es für bedenklich in doppelter Hinsicht: einmal, die Prüfung von Meinungsäußerungen auch im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz und dann noch durch private Einrichtungen, die mitunter staatlich finanziert werden, aber keiner demokratischen Legitimation und Kontrolle unterliegen“, sagte Papier.

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Er warnt zudem vor der Machtfülle „zivilgesellschaftlicher“ Organisationen: es sei „gefährlich, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen für sich den Alleinanspruch geltend machen, zu wissen, was Demokratie bedeutet, diese Demokratie ausschließlich in ihrem Sinne schützen zu wollen, und dabei einen entsprechenden Druck auf staatliche Institutionen ausüben“.

Kritisch sieht der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts auch die Ausweitung der Beobachtungskategorien des Verfassungsschutzes, insbesondere zum Begriff der „Delegitimierung des Staates“. Er warnt: „Ich halte diese Begriffsverwendung für eine Überziehung des verfassungsschutzrechtlichen Auftrags.“ Besonders problematisch sei es, wenn der Verfassungsschutz Meinungsäußerungen auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen registriere. Insbesondere kritisiert er den vormaligen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang scharf: „Ein Verfassungsschutzpräsident darf keine Politik betreiben. Es ist in meinen Augen eine Grenzüberschreitung, wenn er sich als eine Art Sprach- und Gesinnungspolizei betätigt.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe den VS-Chef nicht ausreichend in die Schranken verwiesen. (rk)

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