Berlin. Bei der Bundestagswahl am Sonntag traf es eine Partei hart: beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fehlten am Ende rund 13.400 Stimmen – mit 4,97 Prozent wurde der Einzug in den Bundestag äußerst knapp verfehlt, nachdem das BSW am Wahlabend immer wieder abwechselnd knapp ober- oder unterhalb der Fünf-Prozent-Marke lag.
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Am Montag nun kündigte die BSW-Führung an, das Ergebnis „juristisch überprüfen“ zu lassen.
Parteichefin Sahra Wagenknecht begründete den Schritt mit den 230.000 registrierten Wahlberechtigten im Ausland: wegen der kurzen Fristen vor der Neuwahl hätten viele ihre Stimme nicht abgeben können. Zuvor hatten Medien berichtet, daß zahlreiche Deutsche im Ausland ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhielten. Für das BSW könnte das entscheidend gewesen sein.
Der Europaabgeordnete Fabio De Masi deutete sogar eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an – und steht mit seiner Einschätzung nicht allein. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts (bis 2010), Hans-Jürgen Papier, argumentiert, daß eine Wahl laut Gesetz den Grundsatz der Allgemeinheit erfüllen muß. Deshalb sei der „Vorgang um die jetzigen Wahlen der Deutschen im Ausland verfassungsrechtlich nicht unproblematisch“, sagt Papier. „Alle Staatsbürger sollen grundsätzlich an der Wahl teilnehmen können.“ Und: es müsse die „konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit bestehen, daß sich die Wahlfehler auf die Sitzverteilung auswirken können“.
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Ehe die Wahl angefochten werden kann, muß sich nun der Wahlausschuß des Bundestages mit Beschwerden auseinandersetzen. Papier sieht darin ein Problem, denn das Verfahren der Wahlprüfung sei „im Grundgesetz sehr unbefriedigend geregelt“.
So oder so dürfte sich eine Entscheidung nach Einschätzung der Experten hinziehen. Fachleute wie die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger rechnen nicht mit einer raschen Entscheidung. Auch sei eher nicht damit zu rechnen, daß die Bundestagswahl zur Gänze wiederholt werden muß, sondern allenfalls in Teilen – wie schon bei der letzten Wahl, die in Berlin nachgeholt werden mußte. (rk)
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