Schuß in den Ofen: „Flüchtlinge“ mit Schutzstatus in Griechenland sollen freiwillig dorthin zurückkehren

16. Februar 2025

Berlin/Athen. In Deutschland halten sich Zehntausende vorgeblicher „Flüchtlinge“ auf, denen zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde und die später nach Deutschland weitergereist sind. Eigentlich ein Unding – denn laut den geltenden Dublin-Vorschriften ist für Asylanten ausschließlich das Land zuständig, in dem sie zum ersten Mal EU-Territorium betreten haben. In diesem Fall ist das Griechenland.

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Aber: das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im August 2024 in einem richtungsweisenden Verfahren entschieden, eine Rückkehr nach Griechenland sei für die „Flüchtlinge“ unzumutbar. Es sei angesichts der „erheblichen bürokratischen Hürden sowie mangelnder staatlicher Unterstützung nach wie vor grundsätzlich anzunehmen, daß Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, eine gesicherte Unterkunft zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung oder staatliche Unterstützung zu sichern“, befand das Gericht. Heißt: alle aus Griechenland nach Deutschland eingereisten „Flüchtlinge“ können hier bleiben – obwohl die Dublin-Regelung anderes besagt.

Die Bundesregierung will nun einen anderen Weg beschreiten, um die in Griechenland angelandeten Illegalen wieder dorthin zurückzubekommen: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versendet ab sofort Informationsschreiben an Menschen mit Schutzstatus in Griechenland, die sich in Deutschland entweder im Asylverfahren befinden oder deren Antrag in Deutschland bereits für unzulässig oder unbegründet erklärt wurde und die damit vollziehbar ausreisepflichtig sind. Mit dem Schreiben würden sie über die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr nach Griechenland sowie dortige Unterstützungsleistungen aufgeklärt, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

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In den ersten Monaten nach ihrer Rückkehr nach Griechenland sollen die Rückreisekandidaten dort Unterkunft, Verpflegung und Sozialberatung erhalten. Außerdem werde eine Aufnahme der Rückkehrer in ein griechisches Integrationsprogramm vorbereitet, teilte der Sprecher mit. Das Programm beinhalte unter anderem Unterstützung beim Griechisch-Lernen sowie bei der Jobsuche.

Allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten mindestens 21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war. Man kann sich unschwer ausmalen, wie die Resonanz auf das Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ausfallen wird: ungefähr so wie auf das Rückkehrerprogramm der Bundesregierung für Syrien-Heimkehrer – darauf haben sich bislang nicht einmal 20 Interessenten gemeldet. (rk)

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