Berlin. Noch immer kommt die Aufarbeitung des Corona-Unrechts nur zögerlich voran. Doch in Berlin wird demnächst ein Präzedenzfall verhandelt, der für viele Institutionen und Betriebe teuer werden könnte. Dabei geht es um den allzu lockeren Umgang mit sensiblen Personendaten – insbesondere solchen ungeimpfter Mitarbeiter während der „Pandemie“. Bald drei Jahre danach ist die „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht, die zum 15. März 2022 in Kraft trat, von vielen schon wieder vergessen. Sie galt vor allem für Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegesektor. Angestellte und Mitarbeiter, vor allem wenn sie mit „vulnerablen“ Personengruppen zu tun hatten, wurden dabei vor die Wahl gestellt, sich entweder impfen zu lassen oder ein Betretungsverbot – also faktisch ein Arbeitsverbot – für einschlägige Einrichtungen zu kassieren.
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Der Gesetzgeber schrieb damals vor, daß Betroffene ihren Impfnachweis bis spätestens 15. März 2022 vorzulegen hatten. Tatsächlich gab es zahlreiche Entlassungen in Pflegeeinrichtungen, aber auch bei den Feuerwehren in mehreren Bundesländern. So wurden allein bei der Berliner Feuerwehr mit ihren mehr als 5500 Beschäftigten etwa 1300 Angestellte und Beamte an das Gesundheitsamt Berlin-Mitte gemeldet, weil sie die Impfung verweigerten oder keine Angaben über ihren Impfstatus machen wollten. Die Behördenleitung drohte ihnen unverhohlen mit der Kündigung.
Für die Meldung der widerspenstigen Mitarbeiter an das Gesundheitsamt benutzte die Feuerwehrbehörde einen Meldebogen. Darin stand auch die Frage: „Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?“ Bei sämtlichen gemeldeten Impfverweigerern wurde durch einen leitenden Mitarbeiter des „Zentralen Service“ automatisch das Häkchen bei „ja“ gesetzt.
Hiergegen hat einer der Betroffenen wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen gegen die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geklagt – letztere wollte damals keinen Verstoß gegen den Datenschutz gesehen haben.
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Letzte Woche nun war der Fall vor Gericht anhängig. Dabei machte der Richter deutlich, daß die seinerzeitige Haltung der Datenschutzbeauftragten zu korrigieren sein dürfte. Außerdem wäre die richtige Antwort im Meldebogen „nein“ gewesen – denn im Fall des klagenden Feuerwehrmannes, der in sogenannten „rückwärtigen“ Dienststellen der Feuerwehr tätig war, hätte nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden dürfen, daß er Kontakt zu „vulnerablen“ Personengruppen hatte.
Der Feuerwehrmann bereitet nun eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen die Feuerwehr vor. Er fühlte sich durch seine Drangsalierung seinerzeit diskriminiert, hatte nach eigener Aussage Angst vor Arbeitsplatzverlust sowie Schlafstörungen. Er habe einen immateriellen Schaden erlitten. Auch mehrere seiner Kollegen bereiten solche Klagen vor.
Bei der Feuerwehrgewerkschaft kann man diese Argumentation nachvollziehen. Manuel Barth von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft erklärt: „Die Kollegen fühlten sich bedroht. Die Repressalien, die ihnen widerfuhren, waren unterirdisch.“ Er selbst, gibt Barth zu Protokoll, habe sich zwar vollständig impfen lassen, verweigerte aber die Auskunft über seinen Impfstatus, um sich so mit seinen ungeimpften Kollegen zu solidarisieren. „Die Kollegen wurden verdammt und verteufelt“, sagt er, und weiter: „Es ist unerträglich, wie unsere vermeintliche Zivilisation miteinander umgegangen ist. Und daher sah ich mich in der Pflicht, mich dahingehend zu solidarisieren und zu schauen, wie und in welcher Form Behörden auf ihre Mitarbeiter noch einwirken.“ Im Raum stehen jetzt Schadenersatzforderungen von mindestens 450 Feuerwehrleuten. Anwälte halten ein Schmerzensgeld von 5000 Euro für angemessen.
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Der Ausgang des Verfahrens vor dem Berliner Verwaltungsgericht könnte einen Rattenschwarz an weiteren Verfahren im ganzen Bundesgebiet nach sich ziehen. Hunderttausende Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich waren während der „Pandemie“ der Impfpflicht unterworfen – viele davon zu Unrecht. Der Verdacht liegt nahe, daß auch andere Behörden ähnlich wie die Berliner Feuerwehr „Verdächtige“ pauschal weitermeldeten. Das könnte ihnen nun um die Ohren fliegen. (rk)
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