Dortmund. Der Trangender-Hype ist nicht nur ein linkes Propaganda-Projekt, sondern auch ein lukratives Geschäftsmodell. Das führte in den letzten Jahren die Dortmunder „Trans-Person“ Alina S. vor. Sie klagte alles in allem gegen 240 Firmen, weil ihre Bewerbungen abgelehnt wurden – aus Gründen der Diskriminierung, wie sie unterstellt. Vor Gericht kam Alina S. damit durch und kassierte im Laufe der Jahre stattliche 240.000 Euro.
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Es nützte den beklagten Firmen nichts, daß sie – wie jüngst eine Dortmunder Druckerei – die mangelnde berufliche Qualifikation der Klägerin geltend machten. Die Gerichte sahen ebenfalls Diskriminierung aus Gründen der geschlechtlichen Orientierung am Werk. Als Entschädigung verlangte Alina S. zwei Bruttogehälter, rund 5000 Euro. Schlußendlich gab sie sich mit 700 Euro zufrieden.
Unter dem Strich macht es aber die pure Masse. Schon seit 2012 firmiert die heute 47jährige offiziell als „Frau“. Seither, berichtete RTL, klagte sie insgesamt gegen 240 Firmen und konnte dabei in der Regel profitable Vergleiche erzielen.
Dabei bezieht die Alina S. nach eigenem Bekunden Bürgergeld. Sie beharrt mit Erfolg darauf, daß ihre Masche kein „Geschäftsmodell“ sei, mithin auch nicht auf ihre Sozialleistungen angerechnet werden kann. Sie klage lediglich, weil sie regelmäßig beim Bewerberauswahlprozeß benachteiligt werde. Kein Gericht hat dem bisher widersprochen.
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Dabei sind es oft Kleinigkeiten, die für Alina S. bares Geld wert sind. Eine Langenberger Firma hatte im Geschlecht das „d“ für „divers“ nicht hinzugefügt. Die Firma wollte sich nicht auf den üblichen Vergleich einlassen – und wurde vom Gericht zur Zahlung von 5000 Euro an die Klägerin verdonnert. Eine andere Firma hatte eine Stelle in einem „jungen Team“ ausgeschrieben. Hier sah sich die geschäftstüchtige Trans-Frau als fast 50jährige ausgeschlossen, mithin diskriminiert – wieder mit Erfolg.
Möglich macht das alles das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll Benachteiligungen aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Daß es sich einmal zu einem profitablen Geschäftsmodell mausern könnte, hat der Gesetzgeber seinerzeit nicht bedacht. (rk)
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Aha, und wieviel ist bei einem Mord das Leben des Opfers wert, wenn der Täter nicht ganz rein zufällig eine Stunde nach dem Geschehen als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird? Oder das restliche Leben einer vergewaltigten Frau?