Wien. Paukenschlag in Österreich: die Kartellparteien, die die FPÖ nach deren überragendem Wahlerfolg im September um jeden Preis von der Regierung fernhalten wollen, greifen jetzt zu schmutzigen Tricks. Im Wiener Nationalrat wurde nun die parlamentarische Immunität von FPÖ-Chef Herbert Kickl aufgehoben.
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Hintergrund ist ein Ersuchen der – formal unabhängigen – Justiz an das Parlament, die Immunität von Kickl sowie von drei weiteren FPÖ-Abgeordneten aufzuheben: die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will gegen Kickl wegen des Verdachts auf Falschaussage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß ermitteln.
Dabei geht es unter anderem um Aussagen, die der FPÖ-Parteichef über Inserate und eine beteiligte Werbeagentur gemacht hatte. Gegen die drei anderen Abgeordneten soll wegen eines möglichen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz ermitteln. Das ist in Österreich die ultimative PR-Keule: sogenannte „Wiederbetätigung“ im NS-Sinne ist in der Alpenrepublik ein Kapitalverbrechen und kann mit jahrzehntelanger Freiheitsstrafe geahndet werden.
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Die Justiz begründete ihren Verdacht gegen den freiheitlichen Parteivorsitzenden mit einer Kickl-Aussage zu den Anzeigenschaltungen in österreichischen Medien. „Ich habe mich um Inserate nicht gekümmert“, hatte Kickl über seine Amtszeit als österreichischer Innenminister zwischen 2017 und 2019 gesagt. Das zweifelte ein Abgeordneter der ÖVP an und erstattete Anzeige.
Die FPÖ hatte im Vorfeld angekündigt, die Aufhebung von Kickls Immunität abzulehnen. Sie bezeichnete das Vorgehen als ein „politisches Manöver“, das darauf abziele, Kickl persönlich sowie der FPÖ zu schaden. Dieser Verdacht ist nicht unbegründet, denn seitdem die Freiheitlichen bei der Nationalratswahl im September erstmals stärkste politische Kraft wurden, haben die Verliererparteien erhebliche Schwierigkeiten, eine Regierung unter Ausschluß der FPÖ aus dem Hut zu zaubern. (rk)
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