Urteil mit Signalwirkung: Shell muß seine CO2-Emissionen nicht um 45 Prozent reduzieren

1. Dezember 2024
Urteil mit Signalwirkung: Shell muß seine CO2-Emissionen nicht um 45 Prozent reduzieren
International
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Foto: Symbolbild

Den Haag. Auch die Bäume der Klimaschützer wachsen nicht in den Himmel. Jetzt hat ein Gericht in Den Haag eine Klage gegen den Mineralölkonzern Shell abgewiesen, wonach dieser seine CO2-Emissionen drastisch reduzieren sollte. Das Gericht hob damit die erstinstanzliche Entscheidung auf, die den Konzern zu einer Verringerung seiner Emissionen bis 2030 verpflichtet hatte.

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Die Richter führten aus, daß Shell zwar eine Verantwortung für den Klimaschutz trage, daß dem Konzern aber keine konkrete prozentuale CO2-Reduktion vorgeschrieben werden könne. Ein Eingriff in die Erdgasproduktion könnte zudem die Klimakrise in anderen Sektoren verschärfen.

Die Kläger, darunter die Organisation „Milieudefensie“, hatten geltend gemacht, daß auch Unternehmen wie Shell an die Verpflichtungen des Pariser sogenannten „Klimaabkommens“ gebunden seien und Verantwortung für ihre Emissionen übernehmen müßten. Shell hielt dagegen, daß diese Verpflichtungen nur für Staaten und nicht für Unternehmen gälten und daß die Verbraucher selbst über ihren CO2-Fußabdruck entschieden.

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Die Klimalobby „Milieudefensie“ hatte Shell als einen der größten Klimasünder der Welt denunziert. Das Den Haager Gericht ließ diese Frage offen, hob aber das Urteil der ersten Instanz auf, das Shell verpflichtet hatte, seine CO2-Emissionen bis 2030 um satte 45 Prozent zu reduzieren. Der nunmehrige Sieg von Shell könnte als Signal an die fossile Brennstoffindustrie gewertet werden, daß sie nicht um jeden Preis zur Einhaltung der Klimaziele gezwungen werden kann. Auch die Wahl Donald Trumps zum nächsten US-Präsidenten ist ein einschlägiges Signal, daß die größten Triumphe der Klimalobby womöglich schon vorbei sind. Trump hat angekündigt, mit ihm als Präsidenten würden die USA erneut aus dem Pariser „Klimaabkommen“ aussteigen. (mü)

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