Nach Habecks „Schwachkopf“-Anzeige: SPD-Innenministerin will „Politikerbeleidigung“ verschärfen

27. November 2024
Nach Habecks „Schwachkopf“-Anzeige: SPD-Innenministerin will „Politikerbeleidigung“ verschärfen
National
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Foto: Symbolbild

Hannover. Die „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck sorgt noch immer für Kopfschütteln – da legt eine SPD-Politikerin schon kräftig nach. Sie will es noch einfacher machen, kritische Äußerungen über Politiker zu ahnden. Habeck hatte einem Rentner eine Hausdurchsuchung der Polizei beschert, weil er Strafanzeige wegen eines ironischen Posts erstattet hatte, den dieser in den sozialen Medien abgesetzt hatte.

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Der niedersächsischen SPD-Innenministerin Karthrin Wahlmann geht das nicht weit genug. Sie möchte die juristischen Voraussetzungen für den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches gelockert sehen. Das bisherige Kriterium, wonach eine Beleidigung nur dann als solche geahndet werden kann, wenn sie das „öffentliche Wirken“ des Politikers erheblich erschwert, soll nach Wahlmanns Vorstellungen entfallen. Die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wäre damit noch schneller möglich. Zudem hätte die Änderung auch Folgen für das Strafmaß, das nach einer Änderung tendenziell höher ausfallen dürfte als bisher.

Der „Welt“ gegenüber sagte die SPD-Ministerin, Beleidigungen gegen Politiker („die sich in herausgehobener Weise – und oft in ihrer Freizeit – für unsere Gesellschaft einsetzen“), träfen „unser demokratisches Gemeinwesen als Ganzes“. Es sei deshalb „unerträglich, zu sehen, welch widerlichen Haßkommentaren sich auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land inzwischen regelmäßig ausgesetzt sehen“. Dies führe dazu, daß sich mittlerweile immer mehr Menschen aus Angst vor Haß politisch nicht mehr engagierten. „Das ist Gift für unsere Demokratie“.

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Der Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ ist ein relativ junges Delikt. Eingeführt wurde der Paragraph 188 erst 2021 unter der damaligen Kanzlerin Merkel.

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