Wahlkampf 2024: Medienanstalt hält AfD-Video für „potentiell entwicklungsgefährdend“

23. November 2024
Wahlkampf 2024: Medienanstalt hält AfD-Video für „potentiell entwicklungsgefährdend“
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Potsdam. Bei der jüngsten Landtagswahl in Brandenburg konnte die AfD ein Rekordergebnis von knapp 30 Prozent einfahren. Einer der Gründe dürfte ein KI-generiertes Wahlkampf-Video gewesen sein, das in den sozialen Medien explosionsartige Verbreitung fand. Allein auf dem X-Profil der AfD Brandenburg wurde es über 150.000 Mal angesehen und über 200 mal kommentiert.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Das Video zeigt verschiedene gesellschaftliche und politische Problemfelder auf und appelliert an den Zuschauer: „Du entscheidest, ob die Ortsmitte deiner Heimatstadt einen Wochenmarkt behält oder einen Drogenmarkt bekommt, ob die Züge endlich wieder pünktlich fahren oder der Bahnhof zum Tatort wird. Du entscheidest, ob Eltern ihre Kinder morgens mit gutem Gewissen zur Schule schicken können oder ob die Angst vor Gewalt auf dem Schulhof schlaflose Nächte bringt, ob Brandenburg überhaupt noch eine Perspektive bedeutet oder Wohlstandsverlust und Überfremdung.“

Prompt meldeten sich nun die üblichen Meinungszensoren bei der AfD. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hält das Video für jugendgefährdend.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

In einem Schreiben weist die Behörde darauf hin, daß der Inhalt des Videos aufgrund seiner Darstellungen als potentiell „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche eingestuft werde. Es bestünden „Anhaltspunkte dafür, daß diese gegen § 5 Abs. 1 (Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren) und gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 (Nichtbestellung eines Jugendschutzbeauftragten) des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoßen“.

Dann wird die „mabb“ konkreter. So sei eine Darstellung, die „ein von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario“ schaffe, geeignet, die Gemeinschaftsfähigkeit junger Menschen negativ zu beeinflussen und stigmatisierende und diskriminierende Verhaltensmuster zu fördern. Die dargestellten Personen würden in „gut“ und „böse“ eingeteilt, was das „Toleranzangebot“ verletze und zu einer „sozialethischen Desorientierung“ führen könne.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auch die Vermischung von KI-generierten Inhalten mit der „Lebenswirklichkeit“ könne auf Jugendliche eine „potentiell entwicklungsbeeinträchtigende“ Wirkung haben.

Die AfD zeigt sich angesichts der Vorwürfe gelassen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer erklärte: „Es handelt sich um den Versuch des Landes Brandenburg, die legitime Meinungsfreiheit in einem Wahlkampf zu verbieten. Wir werden uns gegen diese Entscheidung wehren.“ (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert