Brüssel. Es gibt keine Absurdität, zu der die EU nicht fähig wäre. Früher kümmerte sich Brüssel um den Krümmungsgrad von Bananen – aber jetzt steht das Ende des gedruckten Buches auf dem Spiel. Grund dafür ist eine neue EU-Verordnung für „entwaldungsfreie Produkte“ (Drucksachennummer: EUDR – EU 2023/1115). Sie soll in allen Mitgliedsländern bereits ab dem 30. Dezember 2024 verpflichtend anzuwenden sein.
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Der Teufel steckt wieder einmal im Kleingedruckten: wenn die Verordnung tatsächlich Gesetzeskraft erlangt, müssen alle, die in der EU gedruckte Bücher in Umlauf bringen, mit jeder ihrer Veröffentlichungen zugleich auch folgende Informationen bereitstellen:
– HS-Code der Ware;
– Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden;
– Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden;
– Zeitpunkt der Erzeugung;
– Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, daß jedes Produkt „entwaldungsfrei“ ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde;
– Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.
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Die Verordnung ist eine unmittelbare Folge der sogenannten Lieferkettenverordnung, die nach erheblichen Widerständen vom EU-Parlament inzwischen durchgewinkt wurde. Es liegt auf der Hand, daß die Einhaltung der geforderten Vorschriften für die meisten Buchverlage, insbesondere die kleineren, das Aus bedeuten würde. Denn gedruckt wird oft im Ausland, auch im außereuropäischen. Die dortigen Druckbetriebe beziehen ihr Papier von unterschiedlichsten Lieferanten, die sich ihrerseits flexibel von verschiedenen Zellstoffherstellern versorgen. Deren Holz stammt je nach Preis und Qualität von unterschiedlichsten Händlern aus Regionen in aller Welt. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papiervorrat nachgefüllt werden muß, kann dieser auch aus einer anderen Charge stammen.
Das alles muß der europäische Verleger berücksichtigen, und er muß mit seiner Unterschrift die Einhaltung der einschlägigen Verordnung EUDR – EU 2023/1115 garantieren. Die Strafen bei einem Verstoß dürften, wie in solchen Fällen üblich, existenzbedrohend sein.
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Eine weitere Konzentration in der Verlagslandschaft ist vorgezeichnet, denn große Verlagshäuser, die sich das erforderliche Personal leisten können, werden die von der Verordnung geforderten Informationen und Garantien leichter erbringen können als kleinere Verlage. Zudem haben sie durch engere Verflechtungen mit Papierproduzenten auch leichter Zugriff auf zertifizierbares Papier. Kleinere Verlagshäuser werden da nicht mithalten können.
Mit ihrer Verordnung legt die EU die Axt an ein europäisches Kulturgut. Seit Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg im 15. Jahrhundert zählt das Buch zu den großen kulturellen Errungenschaften des Abendlandes. Es würde nicht überraschen, wenn auch ihm die EU den Garaus machte. (st)
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