Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGM) ist seit jeher ein äußerst migrantenfreundliches Gericht. Jetzt hat er zugunsten eines syrischen Illegalen mit gefälschtem Paß entschieden – die Bundesrepublik Deutschland muß dem Mann nun 8000 Euro Entschädigung zahlen.
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Der „Flüchtling“, ein 1993 geborener Syrer, war 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden. Er hatte versucht, per Bus mit einem bulgarischen Paß, den er in Griechenland für 2000 Euro erworben hatte, einzureisen. Nach seiner Festnahme wurde er zur Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag per Flugzeug wieder nach Athen ausgeflogen.
Daraufhin klagte der Mann gegen die Bundesrepublik Deutschland. Er macht geltend, daß sein Asylwunsch ignoriert worden sei. Außerdem sei ihm der Zugang zu einem Anwalt verwehrt worden, was ihm die Möglichkeit nahm, Rechtsmittel gegen seine Abschiebung nach Griechenland einzulegen.
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Der EuGM machte sich diese Auffassung nun in seinem Urteil zueigen. Er argumentiert in seiner Urteilsbegründung, daß die deutschen Behörden nicht überprüft hätten, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „das verhindert, daß er nach Syrien abgeschoben wird“. Außerdem hätte Deutschland überprüfen müssen, „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“.
Deutschland muß dem Syrer nun eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zahlen. Außerdem wurde Griechenland wegen der Haftbedingungen in einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung von 6.500 Euro verurteilt. In Griechenland erhielt der Mann schließlich Asyl. „Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten“, erklärt das Gericht. (rk)
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Dann nehmt doch mal eure Schlagzeile raus. Es geht doch gar nicht um den EuGH.
Der EuGM soll uns gefälligst den Buckel runterrutschen!